Berlin

Neue Vorschrift soll Minderheiten schützen

Berlin – Eine neue Strafvorschrift soll Juden, Muslime, aber auch Menschen mit Behinderung, Homosexuelle und andere vor verhetzender Beleidigung schützen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass solche herabwürdigenden Äußerungen zur Straftat werden sollen. Damit soll die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht geschlossen werden.

«Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen und Ausgrenzung zu schützen», betonte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Künftig soll es mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn jemand andere in ihrer Menschenwürde angreift, indem er sie wegen ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet.

Dabei geht es um hetzerische Hass-Nachrichten, die direkt an die Betroffenen gerichtet werden – per Mail, Handynachricht oder Brief. «Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht», sagte Lambrecht. Weil die Nachrichten aber nicht öffentlich verbreitet würden, gelte es nicht als Volksverhetzung. «Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird», erläuterte die Ministerin.

Der neue Straftatbestand «verhetzende Beleidigung» soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden. Erst im April kursierte unter der Bezeichnung «Todesliste deutscher Politiker» eine solche Liste mit den Namen aller Abgeordneten, die im Bundestag für die umstrittene Corona-Notbremse des Bundes gestimmt hatten.

Quelle: dpa

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