Berlin – Im Kampf gegen strafbare Hetze im Netz hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition eine Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Damit sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt werden. Die Fraktionen der AfD und FDP stimmten gegen die Novelle, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme.
«Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss das einfach und unkompliziert melden können», erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Daher müssten Meldewege künftig mühelos auffindbar und leicht zu bedienen sein. In der Novelle des «NetzDG» wird auch ein «Gegenvorstellungsverfahren» eingeführt, mit dem sich Nutzer gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte wehren können, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen.
Das 2017 erstmals beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, gilt aber für alle Betreiber sozialer Netzwerke, die im Inland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben. Außen vor sind E-Mail- und Messenger-Dienste, berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen. Es verpflichtet die Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda.
Wie die Novelle den Kampf gegen Hass im Netz verbessern soll, haben wir in diesem Thread auf Twitter zusammengefasst.
Quelle: dpa