Neue WR-Recherche veröffentlicht

Wie die Fußfessel Frauen besser schützen könnte

Ein Donnerstagabend im Juli 2021. Fast 40-mal sticht ein Mann auf offener Straße auf eine Frau ein, nur eine Notoperation und das beherzte Eingreifen eines Passanten retten ihr das Leben.

Die Überlebende: Frau S.
Der Täter: ihr Ehemann.

Es war eine Tat mit Ankündigung. Nach der Trennung hatte der Mann Frau S. beleidigt, gestalked und bedroht, „ich werde dich erschießen, und dann erschieß ich mich“. Auch eine Bewährungsstrafe stoppte ihn nicht. Frau S. ist kein Einzelfall, ihr Überleben schon.

Frauen vor ihren gewalttätigen (Ex-)Männern zu schützen, das ist das Ziel von gerichtlichen Annäherungs- und Kontaktverboten. Aber die werden in Deutschland tausendfach ignoriert – und Frauen deshalb bedroht, verletzt oder sogar getötet. Allein im Jahr 2022 wurden hierzulande 133 Frauen Opfer.

Monatelang hat die Redaktion des WEISSEN RINGS umfassend zu den Themen Gewalt gegen Frauen und elektronische Aufenthaltsüberwachung recherchiert und eine Art Lagebild erstellt. Wie machen es die Spanier? Wie ist die Situation in Deutschland? Was müssen Betroffene aushalten? Wäre das spanische Modell auch in unserem Land möglich?

Die Recherche im Überblick:

Lebensrettende Fußfessel: Wie der Staat Frauen besser vor Gewalt schützen kann

Adiós, Machos! So funktioniert die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Spanien

Hessens Justizminister Poseck: „Datenschutz nicht über den Opferschutz stellen“

LKA Hamburg: „Klare Grenzen“ beim Einsatz der Fußfessel

Christian Solmecke: Wann darf die elektronische Fußfessel eingesetzt werden – und wann nicht?

DatenanalyseSo ernst ist die Lage in Frauenhäusern

Mord an Anne und Noah: Chronik eines angekündigten Todes

Erfahrungen in Rheinland-Pfalz: So funktioniert das Schutzprogramm RIGG

Die wichtigsten Erkenntnisse unseres Reporter-Teams:

1) Frauen erleben täglich Gewalt durch (Ex-)Partner. Oft endet diese tödlich.

Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Jeden Tag versucht ein (Ex-)Partner, eine Frau umzubringen. An jedem dritten Tag gelingt es einem (Ex-)Partner, eine Frau zu töten. 2022 starben 133 Frauen durch ihre (Ex-)Partner.

2) Kontaktverbote sollen die Frauen schützen, aber viele Gewalttäterignorieren dies – immer häufiger.

6.587 Verstöße gegen gerichtliche Kontakt- und Annäherungsverbote erfasst die Polizeiliche Krimi­nalstatistik für das Jahr 2022. Im Jahr 2017 waren es 5.932 Verstöße. Das ist ein Anstieg von elf Prozent binnen fünf Jahren.

3) Niemand überwacht die Männer, gegen die ein Annäherungsverbot angeordnet wurde.

Gerichte beschließen Kontakt- und Annäherungs­verbote wegen der Dringlichkeit häufig sogar im Eilverfahren. Aber im Anschluss wird den Gewalt­tätern der Beschluss einfach zugestellt, manchmal nur „durch Einlegen in den Briefkasten“. Eine Über­wachung der Gefährder durch den Staat findet nicht statt.

4) Jedes Jahr sterben Dutzende Frauen durch Männer, die sich ihnen nie hätten nähern dürfen.

Offizielle Zahlen zum Zusammenhang von Tötun­gen und bestehenden Gewaltschutzanordnungen gibt es nicht. Unsere Redaktion hat deshalb mittels einer Datenrecherche im Internet nach Hinweisen gesucht – und sie fand 109 verschiedene, im Jahr 2023 veröffentlichte Presseartikel über Frauen in ganz Deutschland, die getötet wurden von Männern, gegen die sie zuvor ein Kontakt- oder Annäherungs­verbot erwirkt hatten.

5) Spanien zeigt, wie sich Frauen besser schützen lassen: mittels elektroni­scher Aufenthaltsüberwachung.

Seit 2009 setzt Spanien die GPS-Technologie zur Kontrolle von Gewalttätern ein. Das spanische Modell gilt als zu 100 Prozent erfolgreich: Im Rahmen des Schutzprogrammes ist keine einzige Frau getötet worden. Frankreich hat das spanische Modell bereits übernommen, in der Schweiz läuft ein Pilotprojekt.

6) In Deutschland gibt es keine vergleichbare Überwachung.

Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Mai 2023 um Prüfung gebeten, wie Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz mit dem Einsatz der Fußfessel bundesweit rechtlich gekoppelt werden können. Im November 2023 befand das Ministerium den Vorschlag als „nicht geeignet“. Buschmann gab das Thema zurück an die Länder und verwies dar­auf, dass schon jetzt die Polizeigesetze einiger Län­der Fußfessel-Anordnungen ermöglichten.

7) Derzeit ist der Fußfessel-Einsatz bei häuslicher Gewalt in nur sieben uBndesländern theoretisch möglich.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Fußfessel-Anordnung gegen Gewalttäter nur als kurzfristige, präventiv-polizeiliche Schutzmaßnahme für Opfer von Partnerschaftsgewalt erlaubt – in nur sieben Ländern und zumeist nur für wenige Tage. Annähe­rungsverbote nach dem bundesrechtlichen Gewalt­schutzgesetz lassen sich damit nicht überwachen.

8) Praktisch wird die Möglichkeit kaum genutzt, die rechtlichen Anforderungen sind extrem hoch.

Nordrhein-Westfalen etwa hat noch nie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Fußfessel gegen Gewalttäter einzusetzen. In Hamburg gab es einen einzigen Versuch. Und obwohl hier ein Mann eine Frau etliche Male gestalkt, bedroht und geschlagen hatte, kippte ein Gericht die Anordnung.

Transparenzhinweis: In seinen Strafrechtrechtspolitischen Forderungen tritt der WEISSE RING seit Jahren dafür ein, die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) bei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und bei gewalttätigen Beziehungstätern einzusetzen