Gesetze in Deutschland verschärft

Stalking schneller strafbar, Feindeslisten verboten

Berlin – Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat sich am Freitag auf ein Gesetzespaket gegen Hass im Netz sowie zum Schutz von Frauen und Kindern in Deutschland verständigt. Lesen Sie hier einen Überblick der Strafverschärfungen sowie eine Einschätzung des WEISSEN RINGS zum Anti-Stalking-Gesetz.  

Stalking:
Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, soll künftig schneller in Untersuchungshaft und vor Gericht landen. Dafür wird die Strafbarkeitsschwelle abgesenkt. Bisher musste Stalkern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt. In Zukunft reicht es aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen.

Auch das Strafmaß wird erhöht: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind in besonders schweren Fällen künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Auch das digitale „Cyberstalking“ steht zukünftig ausdrücklich unter Strafe – etwa, wenn jemand durch spezielle Apps auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift und so dessen Sozialleben ausspäht.

Das sagt der WEISSE RING:
Durch die geänderten  Formulierungen greift das Anti-Stalking-Gesetz schneller und ermöglicht es  Betroffenen, Nachweisungen einfacher nachzuweisen. Da durch den Begriff „widerholt“ keine genaue Anzahl an Tathandlungen mehr vorausgesetzt wird, genügen bereits einige wenige Taten. Damit werden auch Fälle erfasst, die von Opfern aufgrund ihrer Vielzahl als belastend empfunden werden.

Wie wichtig die Strafverschärfung ist, belegen Zahlen des WEISSEN RINGS: Haben sich im Jahr 2018 noch 149 Betroffene von Stalking bei unserer Onlineberatung gemeldet, so waren es ein Jahr später bereits 266 Menschen. Das bedeutet einen Anstieg um mehr als 178 Prozent.

Feindeslisten:
Mit bis zu drei Jahren Haft wird zukünftig das Verbreiten von „Feindeslisten“ geahndet.  Dabei handelt es sich um Listen mit Namen und Adressen von Politikern oder engagierten Bürgern. Sie werden vor allem von Rechtsextremen im Internet veröffentlicht, um Andersdenkende einzuschüchtern und mundtot zu machen. Auch der Name von Walter Lübcke stand auf einer solchen Feindesliste. Nach jahrelangen Anfeindungen wurde der CDU-Politiker 2019 von einem Rechtsextremen ermordet.

Verhetzende Beleidigung
Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Behinderte. Herabwürdigende Briefe oder Mails gelten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden – diese Lücke im Strafrecht wurde nun geschlossen.

Anleitungen zum sexuellen Missbrauch
Verbreitung und Besitz von Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch sind jetzt strafbar. Wer solche Texte aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haft bis zu zwei Jahren rechnen, für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahres.

Quellen:
Text: dpa/ Christian Ahlers (WR)
Foto: Mohssen Assanimoghaddam