Wie sollen Frauen künftig vor Gewalt geschützt, wie die vielen Angriffe in der digitalen Welt eingedämmt werden? Und wie könnte der Zugang zu Waffen geregelt werden? Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP, AfD, Linke und BSW ausgewertet, mit dem Fokus auf Prävention und Opferhilfe. Mit der FDP hat am vergangenen Wochenende die letzte dieser Parteien ihr Programm beschlossen. Die Unterschiede bei den für Betroffene relevanten Fragen sind zum Teil enorm. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Auszüge aus den Programmen aufgelistet.
Gewalt gegen Frauen
Die Straftaten gegen Frauen und Mädchen haben im vergangenen Jahr zugenommen. So stieg unter anderem die Zahl der weiblichen Opfer häuslicher Gewalt, um 5,6 Prozent auf 180.715 (2022: 171.076).
SPD und Grüne kündigen in ihren Programmen die umfangreichsten Maßnahmen an, gefolgt von der Union und von der Linken, die sich für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention ausspricht. SPD, Grüne und CDU/CSU fordern beispielsweise einen stärkeren Einsatz der elektronischen Fußfessel und eine Stärkung der Frauenhäuser. Die Grünen wollen zusätzlich etwa einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung verankern, die Sozialdemokraten „erhebliche sexuelle Belästigung“ unter Strafe stellen. Das Wahlprogramm der AfD enthält kaum spezifische Aussagen zum Thema. Die FDP beschränkt sich weitgehend auf eine sichere Finanzierung der Frauenhäuser durch Länder und Kommunen sowie mehr Unterstützung für ungewollt Schwangere. Das BSW äußert sich hier – abgesehen von der Forderung, genügend kostenfreie Frauenhausplätze und Schutzwohnungen bereitzustellen – eher vage.
CDU/CSU
Verstärkter Einsatz der elektronischen Fußfessel, um Gewalttäter von ihren Opfern fernzuhalten. (S.37)
Schutz von Frauen und Kindern: Entwicklung eines Sicherheitskonzepts und Stärkung der Frauenhäuser. (S. 37)
Schutz von Prostituierten: Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Clankriminalität mit einem Fokus auf Präventionsarbeit. (S. 37)
SPD
Femizide: Femizide stellen extreme Formen der Gewalt gegen Frauen dar. Frauen werden getötet, allein auf Grund der Tatsache, dass sie Frauen sind. Es sind die zugrundeliegenden gesellschaftlichen und patriarchalen Strukturen, die diese Taten erst ermöglichen. Diese sind Ausdruck tiefer Menschenfeindlichkeit. Dagegen gehen wir präventiv wie repressiv mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. (S. 44)
Wir wollen die strafrechtliche Position von Opfern von sexualisierter Gewalt weiter stärken. Jede ohne eindeutiges Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden. (S. 44)
Wir verbessern die Strafverfolgung und unterstützen die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften durch die Länder. (S. 44)
Wir setzen uns für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. (S. 44)
Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt sind auch im Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. (S. 44)
Wir stellen erhebliche sexuelle Belästigungen unter Strafe: Unerwünschte, erniedrigende Handlungen wie „Catcalling“ sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Damit wollen wir Betroffene besser schützen und gesellschaftliche Grenzen klar aufzeigen. (S. 44)
Mit einer Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes wollen wir Betroffenen häuslicher Gewalt und anderer Nachstellungen besser schützen: Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln, verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter und Aufenthaltsverbote sowie Hausarreste bieten besseren Schutz vor Tätern und ermöglichen eine engmaschigere Überwachung in Gefahrensituationen. Hierfür passen wir die einschlägigen Rechtsgrundlagen an. (S. 44)
Wir wollen, dass geschlechtsspezifische Gewalt EU-weit als Straftatbestand festgeschrieben wird. Unser Ziel sind einheitliche Standards im Schutz und in der Strafverfolgung in allen Mitgliedstaaten. (S. 44)
Wir bekämpfen konsequent Menschenhandel und jede Art sexueller Ausbeutung. Betroffene müssen schnell Schutz und Hilfe bekommen.
Wir wollen auch geflüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen. Für Opfer häuslicher Gewalt wollen wir Erleichterungen bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage schaffen, außerdem wollen wir das eigenständige – vom Ehegatten unabhängige – Aufenthaltsrecht praxistauglicher ausgestalten. (S. 44)
Grüne
Um Betroffene bei Partnerschaftsgewalt, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu schützen, sollen alle Betroffenen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Durch eine Bundesbeteiligung stellen wir gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sicher. Das muss auch einen Ausbau von Angeboten für Menschen mit Behinderung oder mit Sprachbarrieren beinhalten. (S. 118)
Nach einer Trennung muss Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verpflichtend berücksichtigt werden. Dazu müssen Justiz sowie Polizei umfassend geschult werden. (S. 118)
Annäherungsverbote müssen in Fällen von häuslicher Gewalt effektiv kontrolliert und durchgesetzt werden können, auch zum Beispiel durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel. (S. 118)
Opfer von Vergewaltigungen brauchen flächendeckend qualifizierte medizinische Notfallversorgung – inklusive anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“. (S. 118)
Um die Perspektive der Betroffenen in die Gestaltung von Politik und Präventionsmaßnahmen einzubeziehen, können Instrumente wie ein Betroffenenrat für häusliche Gewalt hilfreich sein. (S. 118)
Die Istanbul-Konvention ist ein Instrument, das die notwendigen Maßnahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und die Förderung ihrer Rechte festlegt. Diese setzen wir konsequent um, durch verstärkte Präventionsmaßnahmen, muss auch durch aufsuchende Hilfen und Beratungen, gerade beim Ausstieg aus der Prostitution, verstärkt werden. Prostitutionsstätten müssen strenger kontrolliert, die Standards zur Betriebserlaubnis erhöht und die Befugnisse des Zolls erweitert werden, um gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Selbstbestimmung und Sicherheit der Betroffenen sicherzustellen. Sobald die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vorliegen, sollen Bund, Länder und Kommunen sowie Betroffene und Expert*innen auf dieser Grundlage gemeinsam ergebnisoffen beraten, welche Änderungen am Gesetz notwendig sind, um die Situation in der Prostitution zu verbessern, ohne die Prostituierten zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren. (S. 118)
Geflüchtete: Schutzkonzepte in Aufnahmeeinrichtungen für geflüchtete Frauen und Mädchen. (S. 119)
Aufenthaltsrecht: Eigenständiger Aufenthaltstitel für Frauen, deren Aufenthaltsstatus von einem gewalttätigen Partner abhängt. (S. 119)
FDP
Zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen möchten wir, dass Länder und Kommunen Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausfinanzieren und dass durch eine bundesweite Online-Plattform verfügbare Frauenhausplätze in Echtzeit angezeigt werden. (S. 28)
Ungewollt Schwangeren möchten wir bestmöglich helfen und die unzureichende Versorgungslage verbessern. In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden.
Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. (S. 28)
Weltweit setzen wir uns für den Schutz und die Stärkung von Frauenrechten ein, z.B. durch den Kampf gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung sowie bessere Ahndung von sexualisierter Gewalt in Kriegen. Frauen sollen systematischer in Friedensverhandlungen und Konfliktlösungen einbezogen werden. (S. 28)
AfD
Das Programm der AfD enthält keine spezifischen Kernaussagen zu Gewalt gegen Frauen.
Strafverfolgung und Ausländerrecht: Der weitere Anstieg des Anteils von Ausländern an Gewalt-, Sexual- und Drogendelikten wird immer deutlicher erkennbar. Zur wirksamen Bekämpfung sind über Maßnahmen der Strafverfolgung hinaus sämtliche ausländerrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und zu erweitern. (S. 116)
Polygamie, Zwangsheirat und Kinderehen: Die Ehen von in Deutschland lebenden Muslimen, die auf Polygamie, Zwangsheirat und Kinderehen beruhen, laufen der deutschen Rechtsordnung und der öffentlichen Ordnung entgegen. Sie sind zu annullieren. Hierfür sind die gesetzlichen Normen zu schaffen, welche die Folgen einer solchen Annullierung unter den Beteiligten regeln. Der Unterdrückung muslimischer Frauen stellt sich die AfD entgegen und fordert in allen Bereichen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. (S. 124)
BSW
Großer Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf den Gewaltschutz von Frauen. Seit Jahren ist Gewalt gegen Frauen tendenziell steigend. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-) Partner getötet. Bundesweit fehlen über 12.000 Frauenhausplätze. (S. 33)
Wir setzen uns das Ziel, die Gewaltschutz- und Hilfesysteme auszubauen, und die Zahl an Schutzwohnungen und Frauenhausplätzen signifikant zu erhöhen. Die Finanzierung der Frauenhäuser muss durch den Bund langfristig gesichert sein. Die Inanspruchnahme von Frauenhäusern und Schutzräumen muss grundsätzlich kostenfrei für Frauen sein. (S. 33)
Neben der Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen sind Maßnahmen der Gewaltprävention ein weiteres wichtiges Handlungsfeld. Es braucht bundesweit vergleichbare Ansätze, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern. Entsprechend müssen die Information über und die Sensibilisierung zum Gewaltschutz fester Bestandteil im Bildungscurriculum sein – in Schulen und Hochschulen. (S. 33)
Des Weiteren sind Angebote im Bereich Täterarbeit und Anti- Aggressionstrainings auszubauen. (S. 33)
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein. (S. 34)
Nach Auffassung des BSW sollen Sexualstraftäter keinen Rechtsanspruch auf den Wechsel ihres Geschlechtseintrags haben. Als Straftat soll hingegen nicht geahndet werden, wenn die Presse oder das Opfer einen Sexualstraftäter einen „Mann“ nennt – auch wenn er als Frau angesprochen werden möchte. (S. 34)
Die Linke
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die
Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. (S. 47)
Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. (S. 47)
Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. (S. 47)
Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs. (S. 47)
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist kein privates Phänomen. Wir fordern, dass das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gesellschaftlich und gesetzlich verankert wird und dass gezielt gegen Netzwerke sexualisierter Gewalt vorgegangen wird. Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss als Querschnittsaufgabe verstanden werden, die in allen politischen Gestaltungsbereichen mitgedacht und mitberücksichtigt wird. (S. 47)
Das Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt muss auch in der betrieblichen Praxis ankommen. Wir wollen deshalb u. a. das Arbeitsschutzgesetz um die Aspekte „Gewalt“ und „sexuelle Belästigung“ ergänzen. (S. 47)
Gewalt gegen Kinder / Kinderschutz
Immer wieder werden Kinder Opfer von Angriffen, etwa sexualisierter Gewalt. Im Jahr 2023 verzeichneten die Strafverfolgungsbehörden laut Bundeskriminalamt 16.375 Fälle von Missbrauch – 5,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Insgesamt bekommt das Thema nicht viel Raum in den Parteiprogrammen. CDU/CSU, SPD und Grüne kündigen an, die Prävention auszubauen und dazu vor allem Einrichtungen in den Blick zu nehmen, in denen Kinder betreut werden. Die SPD will „Anreize für Schutzkonzepte“ schaffen. Der häuslichen Gewalt im Zuge von Sorge- und Umgangsverfahren, von der auch viele Mädchen und Jungen betroffen sind, wollen diese Parteien ebenfalls entgegenwirken, die Union beispielsweise dadurch, dass Elternteile, die gewalttätig werden, umgehend von der Betreuung ausgeschlossen werden. Die Grünen fordern zudem unter anderem bessere Meldestellen für Missbrauchsdarstellungen im Netz und „gezielte Löschungen“. Die Linke will sich dafür einsetzen, Kinderrechte, etwa auf soziale Teilhabe, ins Grundgesetz aufzunehmen. In den Programmen von FDP und BSW fehlen explizite Ankündigungen zum Kinderschutz, ebenso bei der AfD.
CDU/CSU
Prävention: Die CDU möchte Kinder präventiv schützen und dafür sorgen, dass es dort, wo Kinder betreut werden, flächendeckend verbindliche und standardisierte Schutzkonzepte gibt.
Im Umgangsrecht soll gelten: Wenn ein Elternteil dem Kind Gewalt antut, muss es von der Betreuung ausgeschlossen werden.
SPD
Kinderrechte und Schutzkonzepte:
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, ohne Gewalt aufzuwachsen. Wir wollen das Familienrecht stärker an den Kinderrechten orientieren und Anreize für Schutzkonzepte in allen Einrichtungen schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten. (S. 28)
Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt sind auch im Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. (S. 44)
Grüne
Kinderrechte vor Gericht: Die Grünen wollen weiter daran arbeiten, dass die Belange von Kindern als Geschädigte oder Zeug*innen vor Gericht besser berücksichtigt werden.
Junge Menschen haben das Anrecht auf einen besonderen Schutz. Besonders wichtig sind der Schutz und ein entschiedenes Vorgehen gegen sexualisierte und jede andere Form der Gewalt. (S. 86)
Wir werden die vorhandenen Strukturen zum Kinder- und Jugendschutz mit einem ganzheitlichen Ansatz stärken und wissenschaftlich fundiert weiterentwickeln. (S. 86)
Maßnahmen denken wir vom Kind aus – durch einheitliche Kinderschutzstandards, gesetzlich geregelte Mindeststandards für Gutachter*innen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des oder der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Strafverfolgung durch die Polizei im Netz und offline, bessere Meldestellen und gezielte Löschungen von Missbrauchsdarstellungen sowie Prävention in Schule, Jugendhilfe und Familie. (S. 86)
Um Gewalt gegen Kinder zu verhindern, bevor sie geschieht, setzen wir uns zudem für täterbasierte Primärprävention ein. (S. 86)
FDP
Das Programm der FDP enthält keine Aussagen zu Gewalt gegen Kinder / Kinderschutz.
AfD
Das Programm der AfD enthält keine Aussagen zu Gewalt gegen Kinder / Kinderschutz.
Kinderrechte nicht ins Grundgesetz: Kinderrechte sollen nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden, da Kinder bereits Träger aller Grundrechte sind. Letztlich stellen „Kinderrechte“ auch Durchgriffsrechte des Staates gegen die Erziehungsrechte der Eltern dar. Genau davor soll das Grundgesetz jedoch schützen. (S. 146)
BSW
Das Programm des BSW enthält keine Aussagen zu Gewalt gegen Kinder / Kinderschutz.
Die Linke
Kinderrechte ins Grundgesetz: Die Linke will, dass Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf gute Entfaltung und soziale Teilhabe bekommen. Gleiches gilt für den Schutz vor Gewalt. Deshalb will die Linke ihre Rechte im Grundgesetz verankern. (S. 16)
Sexualisierte Übergriffe erkennen: Bereits im Vorschulalter müssen Kinder lernen, sexualisierte Übergriffe und Gewalt zu erkennen und Erwachsene zu informieren, wenn sie dies erlebt oder beobachtet haben. (S. 16)
Angriffe auf Einsatzkräfte / Ausrüstung der Polizei
Bei den erfassten Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten meldete das Bundeskriminalamt (BKA) im vergangenen Herbst mit 46.218 Fällen im Jahr 2023 einen neuen Höchststand. Das bedeutete einen Anstieg um 8 Prozent gegenüber 2022 – der höchste seit dem Jahr 2017. Bei den Gewalttaten gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte verzeichnete das BKA ebenfalls Negativrekorde.
In ihren Wahlprogrammen sprechen sich CDU und SPD einmütig für härtere Strafen, eine konsequente Strafverfolgung und bessere Ausrüstung aus. Letzteres fordern auch die Grünen, die Einsatzkräften darüber hinaus helfen wollen, besser mit psychischen Ausnahmesituationen umzugehen. Die AfD konzentriert sich vor allem auf eine bessere Ausrüstung und Rechtsschutz für die Polizei, das BSW auf schnellere Anklagen und Strafen im Fall von Attacken auf alle Einsatzkräfte. Die Linke hingegen plädiert für „Deeskalation statt Aufrüstung“. Die FDP macht hier keine konkreten Angaben.
CDU/CSU
Härtere Strafen: Angriffe auf diejenigen, die uns schützen, wollen wir härter bestrafen. Auch die Angehörigen der Gesundheitsberufe nehmen wir in diesen Schutz auf. (S. 38)
Bessere Ausrüstung: Polizistinnen und Polizisten müssen gut ausgerüstet sein, damit sie uns und sich selbst gut schützen können. Dafür sorgen wir, etwa durch die flächendeckende Ausstattung mit Distanz-Elektro-Impulsgeräten (TASER) und die Verwendung von Bodycams – auch bei Einsätzen in Wohnräumen. (S. 38)
SPD
Härtere Strafen: Wir wollen, dass die Polizistinnen und Polizisten den Respekt und die Anerkennung für ihre unverzichtbaren Dienste an unserer Gesellschaft bekommen. Angriffe auf sie, genauso wie auf Rettungskräfte und Helferinnen und Helfer müssen konsequent geahndet und härter bestraft werden. (S. 43)
Bessere Ausrüstung: Zudem wollen wir den Schutz der Einsatzkräfte durch verbesserte technische Ausrüstung, Schulungen und einen überlegenen Kräfteansatz in bedrohlichen Situationen schnell erhöhen. (S. 43)
Grüne
Das Programm der Grünen enthält keine Aussagen zu Angriffen auf Einsatzkräfte.
Bessere Ausrüstung: Wir wollen mit Investitionen auch dafür sorgen, dass die Polizei in modernen Liegenschaften und mit guter Ausrüstung arbeiten kann, auch digital. Kriminalität verlagert sich zunehmend in den digitalen Raum – die Polizei muss hier technisch mithalten können. (S. 133)
Den Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen wollen wir stärker in den Fokus nehmen und die psychosoziale Notfallversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen verbessern. (S.134)
FDP
Das Programm der FDP enthält keine Aussagen zu Angriffen auf Einsatzkräfte.
AfD
Das Programm der AfD enthält keine Aussagen zu Angriffen auf Einsatzkräfte.
Bessere Ausrüstung, besserer Schutz: Die Polizeibeamten in Bund und Ländern gewährleisten die öffentliche Sicherheit unter großem persönlichen Einsatz. Dem wird die Politik mit dem bestehenden Personalmangel, strukturellen Unzulänglichkeiten, unzureichender Ausrüstung und Bewaffnung bei schlechter Bezahlung und miserabler sozialer Absicherung nicht gerecht. (S. 118)
Bundeseinheitliche Besoldung: Die AfD fordert eine bundeseinheitliche Besoldung und angemessene Vergütungen mit Gefährdungszulagen sowie weitere Zulagen für Überstunden und Sondereinsätze für Polizei und Rettungskräfte. (S. 119)
Ausrüstung: Verbesserung von Bewaffnung und Ausrüstung (S. 119)
Haftpflicht und Rechtsschutz: Übernahme der Kosten für die Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung durch den Dienstherrn sowie Sicherstellung des Rechtsschutzes der Beamten in dienstlichen Angelegenheiten (S. 119)
BSW
Wir wollen Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und medizinisches Personal vor verbalen und tätlichen Angriffen durch schnellere Anklagen und Strafvollstreckungen besser schützen. (S. 35)
Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizei so besetzt und ausgestattet wird, dass sie für Sicherheit vor Kriminalität sorgen kann. (S. 34)
Die Linke
Das Programm der Partei Die Linke enthält keine Aussagen zu Angriffen auf Einsatzkräfte.
Deeskalation statt Aufrüstung: Die Militarisierung der Polizei, ihre zunehmende Ausstattung mit Maschinengewehren und -pistolen, Schützenpanzern und Sprengstoff lehnen wir ab, ebenso wie den Einsatz von „weniger tödlichen Waffen“ wie Taser und Gummigeschosse. Bewaffnete SEK dürfen nicht gegen Demonstrationen eingesetzt werden. Den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei wollen wir massiv einschränken. Im Zusammenhang mit Versammlungen, Ansammlungen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen soll er verboten werden. (S. 49)
Digitale Gewalt / Hass und Hetze
Der Hass im Netz hat eine ungeheure Dimension angenommen. In seinem jüngsten Lagebild hat das Bundeskriminalamt 17.193 Opfer im Jahr 2023 erfasst, ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Jahr. Und die Zahlen bilden lediglich das Hellfeld ab. Besonders betroffen sind Frauen.
Am konsequentesten kündigt die SPD an, gegen digitale Gewalt vorzugehen, es folgen die Union und die Grünen. Letztere und die Sozialdemokraten planen ein digitales Gewaltschutzgesetz und legen ein besonderes Augenmerk auf betroffene Amts- und Mandatsträger. Zu den weiteren Plänen der SPD zählen ein Verbandsklagerecht für Betroffene und eine Verpflichtung von Plattformbetreibern, strafbare Inhalte zu löschen. Die CDU nennt als wesentlichen Punkt: Datenschutz dürfe nicht dem Täterschutz werden. Demgegenüber betont die Linke das Recht auf Datenschutz, ebenso wie die FDP. AfD und BSW sprechen von einer angeblichen Zensur und „Denunziation“ von Meinungen, erstere lehnt unter anderem Zuschüsse für Faktenprüfer ab.
CDU/CSU
Grundsatz: Was in der analogen Welt verboten ist, muss auch in der digitalen Welt verboten sein.(S. 39)
Kinder- und Jugendschutz: Wir sorgen dafür, dass ein ausreichender Kinder- und Jugendschutz auch im Internet gewährleistet wird. Das gilt auch für Soziale Medien als wichtige Plattformen des Austauschs und der Information. (S. 39)
Kampf gegen Desinformation: Wir stellen sicher, dass bei der Umsetzung des Digital Services Act der Schwerpunkt auf mehr Transparenz, Kampf gegen Desinformation sowie Jugend- und Medienschutz gelegt wird. (S. 39)
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden: Der Schutz der Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen. (S.38)
SPD
Wir wollen konsequent auch gegen digitale Gewalt vorgehen. Dazu schaffen wir ein digitales Gewaltschutzgesetz. Hierfür schließen wir Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt und schränken den Umgang mit sogenannten Spionage-Apps ein. Zudem sollen die Täter-Accounts einfacher gesperrt werden können. Versehen mit einem Verbandsklagerecht sollen Rechte der Betroffenen effektiv durchgesetzt werden können. (S. 44)
Hasskriminalität und Netzstraftaten: Konsequente Umsetzung von Regeln zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Netzstraftaten, Verpflichtung der Plattformbetreiber zur Entfernung illegaler Inhalte und Stärkung des Jugendschutzes.(S. 45)
Wir verbessern den Datenschutz bei Hassdelikten. Im Strafverfahren soll die Wohn- oder Aufenthaltsanschrift künftig nicht mehr durch Akteneinsicht offengelegt werden müssen, um Betroffene besser zu schützen. (S. 48) Hasskriminalität im Internet und gezielte Desinformationskampagnen gefährden unsere Demokratie. Wir werden konsequent dagegen vorgehen und die Zentralstelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt weiter ausbauen, um die Verfolgung von Online-Hasskriminalität effektiver zu gestalten. Wir stärken die neue Ansprechstelle für Kommunalpolitik im Deutschen Forum Kriminalprävention. (S. 48)
Grüne
Meinungsfreiheit ist die Grundvoraussetzung einer freiheitlichen Demokratie. Ihre Grenzen findet sie, wenn Desinformation sich unkontrolliert ausbreitet und wenn Straftatbestände wie Beleidigung oder Volksverhetzung erfüllt sind. Diese Inhalte müssen konsequent gelöscht und entsprechende Accounts schneller gesperrt werden. Dafür sorgen wir mit einem digitalen Gewaltschutzgesetz und stärken die Rechte der Nutzer*innen. Grundsätzlich gilt, wenn Hass mit Aufmerksamkeit belohnt und Desinformation sich systematisch verbreitet, ist unsere Demokratie gefährdet. Im digitalen Raum setzen wir uns für Algorithmen sozialer Netzwerke ein, die eine vielfältige Informationslandschaft gewährleisten. (S. 114)
Menschen, die sich zivilgesellschaftlich oder kommunalpolitisch engagieren, werden immer wieder Ziel von Angriffen und Anfeindungen. Der Staat und die Gesellschaft müssen diese Menschen besser schützen. Üble Nachreden, Verleumdungen und Bedrohungen müssen sowohl im kommunalpolitischen Alltag als auch im Internet stärker geahndet werden. Wir prüfen geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel eine Reform der Impressumspflicht und die dortige Offenlegung der Wohnanschrift, um Menschen vor Nachstellungen und Stalking besser zu schützen. (S. 110)
FDP
Demokratische Streitkultur: Wir setzen uns für eine demokratische Streitkultur ein, bei der auch in der digitalen Welt Meinungen nicht niedergebrüllt oder gar zensiert werden, sondern respektiert und gehört. Die Meinungsfreiheit ist eine der tragenden Säulen des demokratischen Gemeinwesens. (S. 24)
Quick-Freeze-Modell: Wir lehnen Netzsperren, Chatkontrollen, Uploadfilter, die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Datenerfassung ab. Mit unserem Quick-Freeze-Modell können stattdessen im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden. (S. 23)
LSBTI-feindliche Hasskriminalität: Die Polizei soll LSBTI-feindliche Hasskriminalität bundesweit einheitlich erfassen und verfolgen. Artikel 3 GG wollen wir um die sexuelle Identität ergänzen. (S. 24)
AfD
Das Programm der AfD enthält keine Aussagen zu digitaler Gewalt oder Hass und Hetze.
Soziale Medien und Bildungswesen: Jede Zensur von Meinungsäußerungen stellt einen Angriff auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit dar. Eine Vormachtstellung in den sozialen Medien und im Bildungswesen darf nicht dazu genutzt werden, die politische Willensbildung einseitig zu beeinflussen. Als Quasi-Oligopol sollen die großen Anbieter sozialer Medien verpflichtet werden, die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer zu respektieren. Das Internet muss als Ort der freien Meinungsäußerung erhalten bleiben. Staatliche Zensurvorschriften und staatlich aufgezwungene Abkommen mit privaten Unternehmen, die Zensurmaßnahmen durchführen, werden wir umgehend abschaffen. (S. 131)
Kein Geld vom Staat für Faktenprüfer: Selbst ernannte „Faktenprüfer“ und Meinungswächter dürfen keine staatliche Finanzierung erhalten. Wir lehnen die zunehmende Kontroll- und Verbotspolitik der Bundesregierung im Bereich der Medien und sozialen Netzwerke ab. Insbesondere darf es keine Zensur durch staatlich ernannte Berufsdenunzianten geben. (S. 131)
BSW
Die Meinungsfreiheit geht in Deutschland sehr
weit. Nicht geschützt ist jedoch zum Beispiel, wenn jemand absichtlich falsche Tatsachen verbreitet. Des Weiteren findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen beispielsweise bei strafbaren Äußerungen. (S. 39)
Die Grenzen legitimer Meinungsäußerungen werden aber von den etablierten Parteien durch die Verwendung unklarer oder schwammiger Begriffe wie „Desinformation“ oder „Hass und Hetze“ aufgeweicht. So unterstützt die Bundesregierung eine Definition des Begriffes „Desinformation“, der ermöglicht, dass auch grundgesetzlich geschützte Meinungsäußerungen bekämpft werden können. Was unter „Hass und Hetze“ verstanden wird, kann strafbar sein, ist es aber oft nicht – insbesondere dann nicht, wenn es sich um zulässige Kritik an den Mächtigen handelt. (S. 39)
Organisierte Denunziation ist ein Mittel von Diktaturen, nicht von Demokratien. Inzwischen gibt es aber zahlreiche staatlich geförderte Meldestellen, bei denen ausdrücklich auch klar von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen gemeldet werden können. Die Denunziation völlig legaler Meinungen wird also ganz offen vom Staat gefördert. Um einen direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit und damit auch auf die Demokratie handelt es sich zudem, wenn der Staat nunmehr auch gegen Meinungsäußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, also grundgesetzlich geschützte Äußerungen, vorgehen möchte. All das dient der gezielten Verengung des Diskursrahmens und gehört nicht in eine freiheitliche Demokratie. (S. 39)
Wir fordern, dass diese Grenzen der Meinungsfreiheit nicht durch die Verwendung unklarer und undefinierter Begriffe aufgeweicht werden. (S. 39)
Wir fordern die Abschaffung von Meldestellen und deren Finanzierung mit Steuergeldern. Die strukturelle Erfassung und Auswertung von Meinungsäußerungen durch den Staat lehnen wir ab. (S. 39)
Wir fordern, den Tatbestand der Beleidigung einer „im politischen Leben des Volkes stehenden Person“ wieder aus Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs zu streichen. (S. 35)
Die Linke
Datenschutz und Privatsphäre: Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft, Onlinedurchsuchungen („Staatstrojaner“), nichtindividualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung, allgegenwärtige Videoüberwachung sowie Späh- und Lauschangriffe. Verbot biometrischer Videoüberwachung und Chat-Kontrollen. (S. 49)
Die EU-Gesetze über Künstliche Intelligenz (AI Act) und über digitale Dienste (Digital Services Act) müssen zügig in nationales Recht überführt und perspektivisch weiterentwickelt werden. (S. 57)
Antisemitismus
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 und dem Krieg im Gazastreifen sind vermehrt antisemitische Verbrechen verübt worden. 2022 lag die Zahl der erfassten Delikte bundesweit bei 2.641 Straftaten, im Jahr darauf waren es mit Nachmeldungen 5.671 und damit mehr als doppelt so viele.
CDU, SPD, Grüne und FDP befassen sich eingehender mit der Problematik. Sie bekennen sich zur besonderen Verantwortung Deutschlands und beschreiben verschiedene Präventionsmaßnahmen. Neben Bildungs- und Erinnerungsarbeit nennen sie zum Beispiel Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen und einen Stopp staatlicher Zuschüsse für Organisationen, die durch Antisemitismus auffallen. Die Grünen möchten „Gesetzeslücken schließen“, die Christdemokarten antisemitische Vorfälle härter bestrafen. Die CDU verlangt von zivilgesellschaftlichen, vom Bund geförderten Organisationen außerdem ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht Israels sowie gegen Antisemitismus. Die anderen Parteien bleiben beim Schutz allgemein oder machen gar keine Aussagen dazu.
CDU/CSU
Angstfreies Leben: Wir bekämpfen entschlossen Judenhass. Jüdinnen und Juden müssen in Deutschland sicher und angstfrei leben können. (S. 44)
Mehr Engagement gegen Antisemitismus. Wir erwarten von Parteien, Wissenschaft, Me-dien, Kunst und Kultur die Klarstellung, dass es in ihren Reihen keinen Raum für antisemitische Ansichten gibt. (S. 44)
Verantwortung und Dialog stärken. Alle Schülerinnen und Schüler sollen Gedenkstätten besuchen. Das ist wichtig für ihr historisches Bewusstsein. Gleichzeitig treiben wir den Aufbau des Deutsch-Israelischen Jugendwerks zügig voran. So kann ein aktuelles, reales Bild von Israel vermittelt werden. (S. 44)
Kein staatliches Geld für Antisemitismus. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die vom Bund gefördert werden, sollen künftig ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht Israels abgeben sowie gegen Antisemitismus im Sinne der Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA). (S. 44)
Israelhass und Antisemitismus härter bestrafen. Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson. Deshalb verschärfen wir den Volksverhetzungs-Paragrafen im Strafgesetz-buch so, dass das Leugnen des Existenzrechts künftig strafbar ist. Außerdem führen wir einen besonders schweren Fall der Volksverhetzung ein, der Täter umfasst, die antisemitisch handeln. (S. 44)
Zugewanderten Antisemitismus bekämpfen. Wir ändern das Aufenthalts- und Asylrecht so, dass eine antisemitische Straftat auch zu einem Verlust des humanitären Schutzes in Deutschland und zur Abschiebung führt. Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels machen wir zu einer Einbürgerungsvoraussetzung. (S. 44)
SPD
Wir kämpfen gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben in Deutschland. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus. Wir müssen vor ihm warnen und laut und sichtbar gegen ihn eintreten, egal ob er von Rechtsextremisten, Islamisten oder anderen menschenfeindlichen Bestrebungen ausgeht. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. (S. 45)
Alle Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen müssen deutlich machen, dass für antisemitische Ansichten in ihren Reihen kein Platz ist. (S. 45)
Wir sind dankbar für das jüdische Leben und die jüdische Kultur in Deutschland. Sie ist eine Bereicherung unserer Gesellschaft und angesichts unserer Geschichte eine besondere Vertrauenserklärung gegenüber unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat. (S. 45)
Deshalb setzen wir uns weiterhin für die Förderung und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein und unterstützen engagiert die jüdische Gemeinschaft in unserem Land. Dies umfasst die Stärkung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens, das Wachhalten der Erinnerung an die Shoah sowie die Förderung von Gedenkstätten und Bildungsarbeit. (S. 45)
Die Sicherheit jüdischen Lebens muss sowohl im öffentlichen als auch im digitalen Raum gewährleistet sein. (S. 45) Zudem setzen wir uns dafür ein, dass Hochschulen sichere Orte für jüdische Studierende und Lehrende sind und antisemitisches Verhalten konsequent geahndet wird. (S. 45)
Grüne
Wir gehen entschlossen gegen den zunehmenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft vor – egal von wem er ausgeht. Jüdinnen und Juden müssen in Sicherheit leben können. Besonders nach den Terrorangriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 steigt der Antisemitismus auch in Deutschland. Wir setzen uns deshalb noch stärker für die auskömmliche Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz jüdischer Gemeinden und israelischer Communities ein. (S. 116)
Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben setzen wir weiter um, denn wir wollen jüdisches Leben in seiner Vielfalt fördern und sichtbar machen. (S. 116)
Antisemitische Vorfälle müssen verfolgt und dokumentiert werden. Antisemitische Gewalt bekämpfen wir konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats. Dazu gehört es auch, Gesetzeslücken zu schließen. Es sollen keine Projekte gefördert werden, die Antisemitismus, Rassismus oder sonstige menschenverachtende Ideologien propagieren. (S. 116)
Wir setzen uns für die Erarbeitung einer Antisemitismusstrategie für den digitalen Raum ein. Antisemitismus hat komplexe Erscheinungsformen: Wir setzen daher auf eine umfassende Bildungsstrategie, die von Kindesbeinen bis ins Erwachsenenalter reicht und die Förderung von interkonfessionellem Dialog beinhaltet. (S. 116/117)
Wir stärken die jüdische Gegenwartsforschung. (S. 117)
Die älteren jüdischen Generationen wollen wir stärker sozial absichern. (S.117) Die Benachteiligung jüdischer Einwander*innen gegenüber den eingewanderten (Spät-) Aussiedler*innen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion wollen wir beenden. (S. 117)
FDP
In der Schule muss außerdem auch die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen von Menschenfeindlichkeit wie dem Antisemitismus intensiviert werden. Dazu gehört der verpflichtende Besuch einer Holocaust-Gedenkstätte und einer Synagoge als Ort aktuellen jüdischen Lebens in Deutschland, die Auseinandersetzung mit der Geschichte Israels sowie die Thematisierung aller Formen des Antisemitismus. Wir wollen das Deutsch-Israelische Jugendwerk weiter vorantreiben, um den Jugendaustausch zu stärken. (S. 8)
Frühzeitig erkennen, konsequent bekämpfen: Antisemitismus muss konsequenter bekämpft werden, unabhängig davon, aus welcher Richtung er kommt. Behörden müssen alle Formen von Antisemitismus frühzeitig erkennen. (S. 25)
Keine staatlichen Gelder: Es dürfen keine staatlichen Gelder für Organisationen und Projekte ausgegeben werden, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen. (S. 25)
Verbote: Mehr Betätigungs- und Organisationsverbote für antisemitische Organisationen sollen eingeführt werden. (S. 25)
Die Arbeitsdefinition von Antisemitismus nach der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) soll umfassend in den staatlichen Behörden etabliert und zur Grundlage von Fortbildungen und der Vergabe staatlicher Gelder gemacht werden. (S. 25)
Anzeigen und Verfahren: Es ist inakzeptabel, dass Jüdinnen und Juden antisemitische Übergriffe immer seltener anzeigen, weil Verfahren zu oft eingestellt werden. (S. 25)
AfD
Konsequente strafrechtliche Ahndung: Jüdisches Leben wird in Deutschland vorwiegend von juden- und israelfeindlichen Muslimen bedroht. Angriffe auf Juden sowie antisemitische Beleidigungen müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden. Die Al-Quds-Tage in Berlin, wo Demonstranten die Zerstörung Israels fordern, sind dauerhaft zu verbieten. (S. 123)
BSW
Wir verurteilen den Großangriff der Hamas und anderer am 7. Oktober 2023 auf Israel unmissverständlich. Er rechtfertigt aber nicht den rücksichtslosen Rache- und Vernichtungsfeldzug der Regierung Netanjahu gegen Frauen und Kinder im Gazastreifen. Die in Gaza, im Westjordanland wie auch im Libanon verübten Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung empören die Welt zu Recht. (S. 7)
Ungeachtet der vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelten Genozid-Vorwürfe gegen Israel als Folge der israelischen Kriegsführung im Gazastreifen gilt im politischen Berlin auch weiterhin das Wort von der „Staatsräson“ in Sachen Israel. Gemeint ist der unkritische Schulterschluss mit der ultrarechten Regierung Netanjahu. (S. 7)
Die vom Bundestag im November 2024 verabschiedete Antisemitismus-Resolution verengt den innenpolitischen Debattenraum, indem sie Kritik an Israel weitgehend mit Antisemitismus gleichsetzt. (S. 7) Das BSW unterscheidet zwischen dem selbstverständlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und einer sachlich gebotenen Kritik an israelischen Regierungspositionen. Die USA und Deutschland gehören zu den wenigen Staaten, die den israelischen Premier Netanjahu bis heute unterstützen und ihm die Waffen für seinen entsetzlichen Krieg liefern. (S. 8)
Die Linke
Gegen Antisemitismus: Wir stellen uns gegen Antisemitismus, Antifeminismus und Rassismus in jeglicher Form und egal, woher er kommt. (S. 48)
Zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischen Rassismus und für mehr Demokratie engagieren, sowie Flüchtlingsräte, migrantische Verbände, selbstverwaltete Beratungsangebote und die Selbstorganisation von Migrant*innen wollen wir durch ein Demokratiefördergesetz Stärken (S. 54)
Extremismus und Terrorismus
Von den untersuchten Themen bekommen Terrorismus und Extremismus, die von den Sicherheitsbehörden als größte Gefahren eingestuft werden, den größten Raum in den Programmen.
Die Maßnahmen der Parteien konzentrieren sich überwiegend auf die Täter, bis auf die Grünen, die eine bessere Unterstützung für Terror-Opfer anstreben. CDU, SPD, Grüne und FDP wollen alle Formen von Extremismus bekämpfen, wobei die Christdemokraten ein eigenes Gesetz dafür schaffen wollen und einen Schwerpunkt auf Islamismus legen. Die Vorschläge betreffen in erster Linie rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen, etwa die verstärkte Überwachung extremistischer Bestrebungen (SPD) oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen (CDU). Auffällig ist, dass konkrete Mittel gegen Rechtsextremismus – obwohl ihn das Bundesinnenministerium und viele Landesverfassungsschutzämter als größte Gefahr bezeichneten – wenig Raum einnehmen. Die in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD erwähnt das Thema Rechtsextremismus kaum, dafür betont sie, ähnlich wie das BSW, eine große Gefahr durch Zuwanderung und kündigt etwa eine „Präventivhaft für ausländische Gefährder“. Die Linke setzt auf eine „soziale Politik“ zur Prävention und ein Verbot „neonazistischer Organisation“.
CDU/CSU
Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus: Wir legen umgehend ein Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus vor. Wer für Ziele und Handlungen einer Terrororganisation wirbt, macht sich künftig strafbar. Das Gesetz sieht unter anderem vor: eine zwingende Regelausweisung, das Versagen eines Aufenthaltstitels und bei Doppelstaatlern den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies gilt im Falle des öffentlichen Aufrufs zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zum Beispiel im Wege der Forderung eines islamistischen Gottesstaates oder bei der Verurteilung zu einer antisemitischen Straftat. (S. 43)
Stoppschild für Islamismus. Islamistischer Terrorismus und politischer Islam sind unterschätzte Gefahren. Den ideologischen Nährboden dieses religiös motivierten politischen Extremismus nehmen wir intensiver in den Blick. Wir dulden keinerlei Rückzugsräume und schließen Moscheen, in denen Hass und Antisemitismus gepredigt wird. Wir bauen die Grundlagenforschung an Hochschulen im Bereich des gewaltbereiten und des nicht gewaltsam agierenden Islamismus aus und verzahnen sie mit dem Handeln unserer Sicherheitsbehörden. Den Expertenkreis „Politischer Islam“ setzen wir wieder ein. (S. 43)
Klare Regeln in Zusammenarbeit mit muslimischen Akteuren. Vereine und Verbände, die oder deren Mitglieder vom Verfassungsschutz beobachtet werden, schließen wir von staatlichen Kooperationen und Geldern aus. Alle Einrichtungen, die Geld vom Staat erhalten wollen, müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und eine Erklärung gegen Antisemitismus abgeben. Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ siedeln wir künftig im Bundesinnenministerium an. (S. 43)
Rechtsextremisten, Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter: Diese Gruppierungen delegitimieren unseren Staat und seine Institutionen. Offene Gewaltbereitschaft und Ausländerfeindlichkeit machen sie besonders gefährlich. Wir bekämpfen sie mit voller Härte auf der Basis unseres 2020 gestarteten Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus. (S. 43)
Linksextremismus genauso konsequent begegnen. Wer das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt oder offen zur Gewalt gegen den Staat, seine Einrichtungen und seine Repräsentanten aufruft, darf keine Milde erwarten. Dasselbe gilt für diejenigen, die das Eigentum Dritter nicht respektieren oder kritische Infrastrukturen angreifen. (S. 43)
SPD
Prävention: Im Kampf gegen Extremismus setzen wir zuvorderst auf Prävention, um extremistische Tendenzen und Demokratiefeindlichkeit frühzeitig zu bekämpfen. Präventive Maßnahmen werden gezielt entwickelt und umgesetzt, um extremistische Entwicklungen bereits im Keim zu ersticken. Die Arbeit der Task Force Islamismusprävention wird uns hier wichtige Hinweise geben. (S. 41)
Finanzquellen austrocknen: Wir sorgen dafür, dass die Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke offengelegt und ausgetrocknet werden. Wir wollen, dass die Strukturen rechtsextremistischer Gruppen konsequent aufgedeckt und unterbunden werden. Hierfür überprüfen wir, ob die bisherigen Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausreichen. (S. 42)
Überwachung: Extremistische Bestrebungen werden weiterhin intensiv überwacht, unsere Sicherheitsbehörden müssen frühzeitiger bei verfassungsfeindlichen Aktivitäten eingreifen können. Der Schutz unserer Demokratie hat oberste Priorität. (S. 42)
Islamismus: Wir bekämpft Islamismus mit ganzer Kraft und voller Härte und stärken die Islamismusprävention weiter. Wir entziehen Islamisten Räume und Finanzen und zeigen damit klar, dass Islamismus und Antisemitismus keinen Platz in Deutschland haben. Wir wollen zivilgesellschaftliche Initiativen stärken, der Radikalisierung vorbeugen, und zugleich die Sicherheitsbehörden mit den nötigen Mitteln ausstatten, um islamistische Netzwerke konsequent zu zerschlagen. (S. 42)
Öffentlicher Dienst: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Mit dem bereits reformierten Bundesdisziplinarrecht stellen wir sicher, dass Verfassungsfeinde nicht mehr im Staatsdienst verbleiben und das Vertrauen in staatliche Institutionen zerstören. (S. 42)
Grüne
Umgang mit Terror-Opfern: Im Umgang mit Opfern von rechtsextremen und islamistischen Terrorakten wurden viele Fehler gemacht. Daher wollen wir, dass die Unterstützung für die Opfer und deren Angehörige vom Staat weiter gestärkt wird. Damit sie eine zuverlässige Anlaufstelle haben, haben wir das Amt des Opferbeauftragten geschaffen. Wir wollen die Aufarbeitung von Terroranschlägen fortführen und der Opfer angemessen gedenken.(S. 137/138)
Prävention: Stärkung der Prävention und dauerhafte Finanzierung von Programmen wie „Demokratie leben!“ (136/137)
Vereinsverbote: Intensive Beobachtung extremistischer Netzwerke und konsequente Vereinsverbote. (S. 137)
Öffentliche Ämter: Sicherstellung, dass Extremist*innen keine öffentlichen Ämter bekleiden oder in Sicherheitsbehörden tätig sind (S. 137)
Ausstattung der Sicherheitsbehörden: Stärkung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus mit ausreichend Personal, Technik und rechtsstaatlichen Befugnissen (S. 137)
Überwachung von Top-Gefährdern: Top-Gefährder*innen müssen stets im Blick der Sicherheitsbehörden sein, lückenlos überwacht und – wo immer möglich – aus dem Verkehr gezogen werden. Damit das gelingt, muss europaweit einheitlich klar sein, wen wir als Gefährder*innen in den Blick nehmen. (S. 137)
FDP
Strikte Ablehnung: Wir Freie Demokraten lehnen jede Form des politischen und religiösen Extremismus strikt ab. (S. 25)
Schutz gefährdeter Gruppen: Die Sicherheitsbehörden müssen sich besser um den Schutz besonders gefährdeter Gruppen und ihrer Einrichtungen kümmern. (S. 25)
Expertise ausbauen: Die wissenschaftliche Expertise in den Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung verschiedener Extremismusformen muss ausgebaut werden. (S. 25)
Öffentlicher Dienst:
Für Menschen mit erwiesenen verfassungsfeindlichen Einstellungen ist im öffentlichen Dienst kein Platz. (S. 25)
Islamismus: Wir Freie Demokraten wollen die Gefahr des Islamismus aktiv bekämpfen. Die Radikalisierung von Muslimen in der deutschen Gesellschaft führt zu gesellschaftlicher Spaltung, Gewalt und Terrorismus. Insbesondere die Radikalisierung durch islamistische Influencer über das Internet hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Hier müssen neben den Mitteln des Strafrechts auch alle ausländerrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus erwartet die FDP eine selbstkritische Debatte in muslimischen Communities, um einen besseren Schutz von Jugendlichen vor extremistischem Gedankengut zu gewährleisten. (S. 25)
Präventions- und Deradikalisierungsprogramme: Alle bestehenden Präventions- und Deradikalisierungsprogramme müssen auf ihre Effektivität hin überprüft werden. (S. 25)
Auch muss der Bereich des so genannten legalistischen Islamismus besser durchleuchtet werden als bislang. (S. 25)
AfD
Feinde der Demokratie: Die AfD steht uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz. Muslime, die sich integrieren und unsere Grundordnung und die Grundrechte anerkennen, sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft.
Die streitbare Demokratie muss sich ihrer Feinde erwehren – egal, welcher Herkunft sie sein mögen. Das gilt sowohl für den Rechtsextremismus als auch für den Linksextremismus sowie den religiösen – meist islamistisch geprägten – Extremismus. (S. 121)
Politischer Islam: Der politische Islam stellt allerdings in seiner teils gewaltbereiten Ausprägung die größte Gefahr für die christlich-abendländische Kultur in Deutschland dar. Wenn in einer liberalen westlichen Gesellschaft vor den Gefahren, die der politische Islam für die innere Sicherheit mit sich bringt, die Augen verschlossen werden, dann werden diese Gefahren nicht kleiner, sondern regelrecht existenzbedrohend für die freiheitliche Gesellschaft. Dem werden wir entgegentreten. (S. 121)
Aufenthaltsrecht:
Verweigerung eines Aufenthaltsrechts für ausländische Gewalttäter und Terroristen in Deutschland (S. 116)
Präventivhaft: Präventivhaft für ausländische Gefährder und Terroristen (S. 116)
Linksextremismus bekämpfen: Die Bekämpfung des Linksextremismus, welcher immer wieder blanke Gewalt, Angst und Terror verbreitet, wird staatlicherseits momentan sträflich vernachlässigt. Diesen Missstand wird die AfD beenden. Bei Organisationen, die dem gewaltsamen Linksextremismus zuzuordnen sind, reicht eine mögliche Streichung der Zuwendung öffentlicher Fördermittel nicht aus. Diese Organisationen sind zu verbieten, ebenso wie die Verwendung derer Symbole und Zeichen unter Strafe zu stellen ist. (S. 120)
Antifa als terroristische Vereinigung: Die sogenannte Antifa ist als terroristische Vereinigung einzustufen. Anschläge auf die kritische Infrastruktur (z.B. Gas, Wasser, Strom) und die Sicherheit des Verkehrs haben in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen, insbesondere durch Aktionen der Klimaextremisten. Wir fordern eine konsequente Strafverfolgung unter Einschluss freiheitsentziehender Maßnahmen sowie die Erleichterung der Geltendmachung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Verursachern. (S. 120/121)
Keine staatlichen Mittel: Vereine und Verbände, die Extremisten unterstützen, sind von staatlichen Mittelzuwendungen auszuschließen. (S. 121)
BSW
Unsere Polizei muss in die Lage versetzt werden, Kriminellen, Terroristen und Extremisten wirksamer das Handwerk legen zu können. Wir fordern eine solide Ausstattung der Polizei mit modernen Einsatzmitteln und IT – gerade auch im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen wie Cyberkriminalität und Terrorismus. Dabei setzen wir auf exzellente Aus- und Fortbildung in Akademien und Trainingszentren. (S. 35)
Der unkontrollierte Zustrom von Menschen, über deren Biografie, Integrationsbereitschaft und Einstellung man sehr wenig weiß, (ist) ein Sicherheitsrisiko. Die naive Aufnahmepraxis der letzten Jahre hat sich bereits in einem weit überproportionalen Anstieg von Messerkriminalität, Sexualdelikten und religiös motiviertem Terrorismus bemerkbar gemacht. Doch selbst Straftäter ohne Aufenthaltsrecht werden nur selten abgeschoben. (S. 36)
Wir fordern, Gesetze und nötigenfalls das Grundgesetz so zu ändern, dass Flüchtlinge nach schweren Straftaten ihren Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland verlieren und der Schutz vor Abschiebung auf Fälle begrenzt wird, in denen klare Indizien vorliegen, dass dem Betroffenen im Herkunftsstaat die Todesstrafe droht. (S. 37)
Zuwanderer, die in schwerer Weise mit dem Gesetz in Konflikt kommen, müssen ausgewiesen und nötigenfalls abgeschoben werden. Entsprechende Behörden- und Gerichtsverfahren sind vorrangig und zügig zu betreiben. (S. 37)
Die Linke
Soziale Politik: Die politischen Kräfte, die gesellschaftlichen Hass schüren, Ungleichheit befürworten und menschliches Leben als unterschiedlich wertvoll einschätzen, werden lauter. Dass die Regierung den rechten Forderungen bei Flucht und Asylrecht nachgegeben hat, hat die Rechte stärker gemacht, nicht schwächer. Dagegen braucht es eine soziale Politik für alle Menschen und massive Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, die eine Gesellschaft zusammenhält. Alle Menschen sind gleichwertig und haben dieselben Grundrechte. Von diesem fundamentalen Prinzip werden wir niemals abrücken. Die extreme Rechte ist breiter und vielgestaltiger geworden und speist sich heute aus unterschiedlichsten ideologischen Quellen, Netzwerken und Echoräumen. Auch religiös oder weltanschaulich begründeter Terror kann niemals Legitimität beanspruchen. (S. 51)
Die Gegenkräfte in der Zivilgesellschaft stärken: Protest und Aufklärung gegen rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr kriminalisiert werden. Projekte der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse, Migrant*innenselbstorganisationen sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten wirksamen Demokratiefördergesetz stärker unterstützt und langfristig finanziell abgesichert werden. Die politische Bildung wollen wir stärken. (S. 51)
Rechtsterror aufklären: Wir werden die parlamentarische Aufklärung des Rechtsterrors im Bundestag vorantreiben und Druck machen für die Freigabe aller Akten der Geheimdienste u. a. zum Oktoberfest-Attentat und zum NSU-Komplex. (S. 51)
Verbot neonazistischer Organisationen: Wir fordern das Verbot militanter, bewaffneter, neonazistischer Organisationen und unterstützen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD prüfen soll. (S. 51) Erinnerungskultur: Wir setzen uns für eine antifaschistische Erinnerungskultur ein, um das Gedenken an die Opfer von damals und heute zu bewahren. Der 8. Mai soll als Tag der Befreiung vom Faschismus endlich ein bundeseinheitlicher Feiertag werden. (S. 51)
Zugang zu Waffen
In den vergangenen Jahren haben mehrere Täter, die eine Waffenerlaubnis hatten, aber psychisch auffällig waren und/oder aus extremistischen Motiven handelten, zahlreiche Menschen ermordet. Etwa während des rassistischen Anschlags von Hanau am 19. Februar 2020.
Auch damit Waffen nicht in die Hände solcher Menschen gelangen, planen die Parteien verschiedene Maßnahmen. Am weitesten wollen die Grünen gehen, sie kündigen beispielsweise an, die Gesetze zu verschärfen und die Verfügbarkeit von tödlichen Schusswaffen und anderen gefährlichen Waffen einzuschränken. CDU, SPD und Grüne nennen alle das Ziel, Extremisten zu entwaffnen. Die SPD will auch den Zugang zu Waffen besser kontrollieren, die Grünen sprechen sich für eine intensivere Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden aus. CDU und FDP betonen, Schützen und andere Gruppen, die legal über Waffe verfügten, dürften nicht kriminalisiert werden. Die Linke und BSW äußern sich nicht näher zum Waffenrecht. Die AfD will lediglich gegen illegalen Waffenbesitz vorgehen und sieht einen „Generalverdacht“ gegen Legalwaffenbesitzer.
CDU/CSU
Extremisten und Straftäter entwaffnen: Bei Extremisten und Straftätern Waffenrecht konsequent anwenden. Die Feinde unseres Staates gehören entwaffnet. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Legalwaffenbesitzer, Jäger, Sammler und Schützen nicht drangsaliert oder kriminalisiert werden. (S. 43)
Verschärfung des Strafrechts: Härtere Strafen für Stalking, Körperverletzungen (insbesondere mit Messern) und Gruppenvergewaltigungen. (S. 37)
SPD
Extremisten: Prüfung, wie wir den Zugang zu Waffen noch besser kontrollieren und Extremisten noch schneller entwaffnen können. (S. 42)
Psychische Vorbelastung: Personen mit psychischen Vorbelastungen dürfen keinen Zugriff auf Waffen haben. (S. 42)
Grüne
Die Anzahl an legalen und illegalen Schusswaffen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Noch immer werden zu viele Gewalttaten mit Schusswaffen begangen, gerade im häuslichen Bereich. Daher werden wir die Verfügbarkeit von tödlichen Schusswaffen und anderen gefährlichen Waffen wie SRS-Waffen weiter einschränken und hierfür das Waffenrecht verschärfen. Schreckschusswaffen sollen nur noch mit kleinem Waffenschein erworben werden dürfen. Für eine konsequente Durchsetzung des Waffenrechts wollen wir die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Aufsichtsbehörden stärken. Gegen den illegalen Waffenhandel gehen wir entschieden vor. (S. 134)
Verfassungsfeind*innen dürfen nicht an Waffen gelangen und müssen konsequent entwaffnet werden. Hierfür nehmen wir insbesondere die rechtsextreme Szene in den Blick. (S. 137)
FDP
Augenmaß: Das deutsche Waffenrecht muss mit Augenmaß gestaltet sein. Sportschützen und Jäger dürfen nicht unnötig belastet werden. Stattdessen sollte der Fokus auf Gefährdern und Extremisten durch eine verbesserte Kommunikation der Behörden und der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels liegen. (S. 23)
AfD
Waffenrecht überarbeiten: Das unstrukturiert gewachsene Waffenrecht benötigt dringend eine Neufassung. Mit den Änderungen des Waffengesetzes aus dem Oktober 2024 werden nun alle Bürger kriminalisiert, die z.B. ein kleines Obst- oder Taschenmesser mitführen. Die aktionistisch geschaffene Rechtslage ist für Ämter, Fachleute und erst recht Bürger undurchsichtig. Sie führt an den eigentlichen Problemen komplett vorbei. Statt Legalwaffenbesitzer und Bürger unter Generalverdacht zu stellen, ist dem illegalen Waffenbesitz und -handel ein Riegel vorzuschieben. (S. 120)
BSW
Das Programm des BSW enthält keine Aussagen zum Waffenrecht.
Die Linke
Das Programm der Partei Die Linke enthält keine Aussagen zum Waffenrecht.
Gregor Haschnik und Christoph Klemp