Es kommt in deutschen Parlamenten eher selten vor, dass alle Abgeordneten sich so einig sind: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Mitte Oktober einstimmig beschlossen, dass die Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) in dem ostdeutschen Bundesland auf mehreren Ebenen überprüft werden soll. Unter anderem sollen die Öffentlichkeitsarbeit und Verfahrensabläufe analysiert und verbessert werden.
Hintergrund: Das OEG
Menschen, die durch eine Gewalttat gesundheitliche Schäden erleiden, haben Anspruch auf Entschädigung durch den Staat. Die Umsetzung des 1976 eingeführten Opferentschädigungsgesetzes ist allerdings Ländersache – und läuft aus Sicht von vielen Experten und Betroffenen nicht gut: Antragstellende berichten von oft jahrelangen und zermürbenden Verfahren, retraumatisierenden Gutachter-Terminen und unsensibler Kommunikation seitens der Behörden. Zudem ist das Gesetz nicht nur kaum bekannt, bundesweit wird jedes Jahr auch fast die Hälfte aller Anträge abgelehnt. Die Redaktion des WEISSEN RINGS hat die Missstände im Juni 2022 im OEG-Report öffentlich gemacht.
Die schwarz-rot-gelbe Koalition in Magdeburg stellt die Umsetzung nun – unterstützt von der Opposition (Grüne, Linke und AfD) – auf den Prüfstand.
Was beschlossen wurde:
- In der „Drucksache 8/3192“ heißt es, eine erhöhte Bekanntmachung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) sei der erste Schritt, damit Opfer von Gewaltstraftaten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigten. „Das kann eben geschehen durch die Polizei, vielleicht auch in Krankenhäusern, durch Staatsanwaltschaften, in Frauenhäusern; an jeder Stelle, an der man mit den Betroffenen Kontakt hat“, sagte die CDU-Politikerin Kerstin Godenrath, die auch Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS ist, bei der Vorstellung des Antrags.
- „Für einen Sozialstaat ist die umfassende Betreuung von Gewaltopfern unerlässlich“, sagte der SPD-Abgeordnete Rüdiger Erben. Deshalb sei es wichtig, bereits bis zum 30. Juni 2024 die bisherigen Verfahrensabläufe zu analysieren. Es sei „manchmal einfacher, Probleme frühzeitig zu erkennen, anstatt später fest eingefahrene Prozesse wieder ändern zu müssen“. Damit spielt Erben auf die Novellierung des Entschädigungsrechts an: Ab Januar 2024 löst das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV das bisherige OEG ab. Bei der Evaluierung in Sachsen-Anhalt soll ausdrücklich auch die personelle Situation in den Versorgungsämtern betrachtet werden.
- Der OEG-Antrag ist für viele Betroffene eine schier unüberwindbare Herausforderung, zudem wird die Kommunikation mit Behörden von Antragstellenden oftmals als bürokratisch und unsensibel wahrgenommen. Die Entscheidungen der Ämter und der Schriftverkehr insgesamt sollen zukünftig verständlich und nachvollziehbar gestaltet werden.
„Die richtige Richtung“
Die Opposition stimmte dem Maßnahmenkatalog der schwarz-rot-gelben Koalition einstimmig zu. „In die richtige Richtung“ geht der Antrag aus Sicht von Sebastian Striegel von den Grünen. Für die Linken-Politikerin Eva von Angern hätten die von Gudrun Stifter initiierten OEG-Petitionen deutlich gezeigt, „dass die Realität leider eine gänzlich andere ist als die, die wir uns wünschen“. Die Münchnerin Stifter hatte zusammen mit Mitstreitern bundesweit in Landtagen auf die Probleme bei der Umsetzung des OEG hingewiesen. Ihre Petition wurde auch in Magdeburger Ausschüssen besprochen – mit Erfolg.
„Anders als zum Beispiel in Bayern haben die Politiker in Sachsen-Anhalt erkannt, dass die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis entscheidend ist, welche nur durch umfangreiche Evaluation überprüft und gegebenenfalls verbessert werden kann“, sagte Stifter unserer Redaktion. Darüber freue sie sich sehr. Sie hofft, dass nun andere Bundesländer nachziehen.
Christian J. Ahlers