Hessens Justizminister Prof. Roman Poseck

„Wir dürfen den Datenschutz nicht über den Opferschutz stellen“

Hessens Justizminister Professor Roman Poseck (CDU) hält die elektronische Fußfessel für ein wirksames Mittel, um Frauen besser vor Männergewalt zu schützen. Im Interview mit der Redaktion des WEISSEN RINGS erklärt er, warum er sich für ein entsprechendes Bundesgesetz starkmacht und was Deutschland dabei von Spanien lernen kann.

Foto: Annika List Fotografie

Hessens Justizminister Professor Roman Poseck (CDU) hält die elektronische Fußfessel für ein wirksames Mittel, um Frauen besser vor Männergewalt zu schützen. Im Interview mit der Redaktion des WEISSEN RINGS erklärt er, warum er sich für ein entsprechendes Bundesgesetz starkmacht und was Deutschland dabei von Spanien lernen kann.

Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet. Diese Opferzahlen sind seit Jahren konstant hoch. Was denken Sie persönlich, wenn Sie jedes Jahr diese Zahlen hören, hinter denen Schicksale stehen?
Ich finde die Zahlen sehr bedrückend. Jeder einzelne Fall ist tragisch und einer zu viel. Aus meiner Sicht muss der Staat mehr tun, um Frauen zu schützen. Der Staat hat insoweit einen Schutzauftrag, und die Fallzahlen sind zu hoch. Wir sehen im Übrigen einen Anstieg der Fallzahlen der häuslichen Gewalt insgesamt. Auch das macht deutlich, dass noch mehr zum Schutz der Frauen getan werden muss.

Warum tut sich der Staat Ihrer Meinung nach so schwer damit, die Frauen besser zu schützen?
Das Strafrecht ist darauf ausgerichtet, begangenes Unrecht zu sanktionieren. Bei dem Schutz der Frauen geht es vor allem darum, zukünftige Taten zu verhindern. Das ist rechtlich und tatsächlich nicht ganz einfach. Weitere Eskalationen sind nicht in jedem Fall vorhersehbar. Diese Schwierigkeiten sollten aber nicht davon abhalten, mehr zu tun. Es gibt bereits das Gewaltschutzgesetz, nach dem schon heute Kontakt- und Annäherungsverbote ausgesprochen werden können. Das sind wichtige Maßnahmen, um Frauen zu schützen. Allerdings ist es schwierig, diese Maßnahmen zu überwachen, also konkret in jedem Einzelfall auch durchzusetzen, dass sich Männer an diese Auflagen halten.

Wie könnte die elektronische Fußfessel dabei helfen, die Sie in der Justizministerkonferenz ins Spiel gebracht haben?
Aus meiner Sicht ist die elektronische Fußfessel ein geeignetes Instrument, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Denn gerade die Auflagen nach dem Gewaltschutzgesetz könnten mit einer elektronischen Fußfessel wesentlich wirkungsvoller umgesetzt und vor allem auch effektiver überwacht werden. Konkret heißt das, dass Verstöße gegen Kontakt- oder Annäherungsverbote beim Einsatz der elektronischen Fußfessel auffallen würden. So könnte noch rechtzeitig eingeschritten werden; soweit erforderlich auch mithilfe der Polizei. Außerdem hätte das Tragen der elektronischen Fußfessel eine hohe präventive Wirkung, weil die Betroffenen wissen würden, dass Verstöße auffallen und gerichtsfest dokumentiert werden. Und das ließe erwarten, dass sie sich häufiger als bisher auch an die Vorgaben halten würden. Natürlich kann es keine absolute Sicherheit geben, aber es würde einen deutlichen Gewinn an Sicherheit bedeuten.

Was halten Sie vom spanischen Modell der Fußfessel?
Ich bin offen für das spanische Modell, das ja in der Tat noch über den klassischen, bisher bei uns stattfindenden Fußfesseleinsatz hinausgeht. Spanien macht gute Erfahrungen mit diesem Modell, und deshalb sollten wir uns damit beschäftigen, weil jede Annäherung auffällt – beispielsweise auch beim Einkaufen oder an anderen Orten. Warum sollten wir nicht von Spanien lernen und uns die guten Erfahrungen dort nicht zunutze machen?

Die Justizministerkonferenz hat einen Prüfauftrag an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestellt. Man hat den Eindruck, der Bundesjustizminister spielt den Ball zurück in die Länder und verweist auf die Polizeigesetze. Was sagen Sie dazu?
Der Hinweis auf die Polizeigesetze ist auf der einen Seite richtig, auf der anderen Seite aber nicht vollständig. Natürlich haben die Länder Möglichkeiten, in den Polizeigesetzen Regelungen zum Einsatz der elektronischen Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt zu treffen. Das haben wir in Hessen und andere Bundesländer auch bereits gemacht. Aber das schließt natürlich nicht aus, dass es auch Regelungen auf Bundesebene geben sollte. Die maßgeblichen Gesetze sind nun mal Bundesgesetze.

Wie könnte diese bundesweite Regelung aussehen?
Wir zielen mit unserer Initiative darauf ab, Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz mit der elektronischen Fußfessel verbinden zu können, entweder durch eine Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes selbst oder durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage im Strafgesetzbuch.

LINK SPANIEN

Und möglicherweise kann die Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes auch länger zur Anwendung kommen, als es bei den Polizeigesetzen der Länder der Fall ist. In Hessen ist die polizeirechtliche Maßnahme auf maximal 14 Tage befristet. Insoweit geht es also um sehr, sehr vorübergehende Maßnahmen, die allein präventiven Charakter haben. Im Gewaltschutzgesetz sind die Maßnahmen nicht so eng befristet, und deshalb könnte eine Regelung im Zusammenhang mit diesem Bundesgesetz einen längeren und einen besseren Schutz bewirken.

Schlägt der Datenschutz in Deutschland den Opferschutz?
Ein Spannungsfeld ist unübersehbar. Aber für mich ist klar: Der Opferschutz muss eine größere Bedeutung erhalten. Wenn es um Menschenleben geht, dürfen wir erst recht nicht den Datenschutz über den Opferschutz stellen. Meine Abwägung geht hier klar zugunsten des Schutzes der hochgefährdeten Frauen aus. Im Übrigen gibt es bereits Entscheidungen von Gerichten, die den Fußfesseleinsatz jedenfalls in anderen Zusammenhängen als rechtlich ordnungsgemäß angesehen haben. Ich bin optimistisch, dass letztlich auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt vor den Gerichten Bestand haben kann. Aber es kommt natürlich immer – das ist in unserem Rechtsstaat so – auf den Einzelfall und auf die Verhältnismäßigkeit in der konkreten Situation an.

Was tut Hessen im Bereich häuslicher Gewalt?
Wir machen bereits sehr viel. So haben wir bei den Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet, damit schnell und situationsangemessen reagiert werden kann.

Anne und NOAH

Es gibt vom Land finanzierte Projekte verschiedener Träger, darunter Anti-Aggressions-Trainings, die sich an Männer richten, die zu Hause gewalttätig geworden sind. Diese werden sogar in der Haft, aber auch außerhalb der Haft angeboten. Zudem haben wir die Sozialen Dienste der Justiz, sprich die Gerichtshilfe, gestärkt, um sie gezielt in Fällen häuslicher Gewalt sehr zeitnah nach einem Vorfall einzusetzen. Darüber hinaus unterstützen wir Frauenhäuser finanziell, und zwar stärker als in früheren Jahren.

Das heißt, die elektronische Fußfessel ist nur eine von vielen Maßnahmen?
Die elektronische Fußfessel kann nur ein Baustein eines Maßnahmenbündels sein. Es müssen viele verschiedene, sich ergänzende Maßnahmen ergriffen werden, damit wir im Kampf gegen häusliche Gewalt erfolgreicher werden, als es bislang der Fall ist. Das ist eine umfassende Aufgabe für Bund und Länder gleichermaßen.

Christoph Klemp

Die Recherche im Überblick:

Lebensrettende Fußfessel: Wie der Staat Frauen besser vor Gewalt schützen kann

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