Checkliste

Opferschutz und Kriminalität im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen steht: 14 Mal kommt das Wort „Kriminalität“ vor, „Gewalt“ 20 Mal. Hier finden Sie eine Auflistung der entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wir haben eine Checkliste erstellt, auf der jeder sehen kann, welche Vorhaben umgesetzt sind und welche noch offen sind.

Digitale Gesellschaft
Wir werden das digitale Ehrenamt sichtbarer machen, unterstützen und rechtlich stärken. Die Zivilgesellschaft binden wir besser in digitalpolitische Vorhaben ein und unterstützen sie, insbesondere in den Bereichen Diversität und Civic Tech. Beim Digital Services Act setzen wir uns für die Wahrung der Kommunikationsfreiheiten, starke Nutzerrechte, klare Meldeverfahren, den Zugang zu Daten sehr großer Plattformen für Forschungszwecke, die Überprüfbarkeit ihrer algorithmischen Systeme sowie klare Regelungen gegen Desinformationen ein. Auf Grundlage der europäischen Vorgaben werden wir den Rechtsrahmen (u. a. Telemediengesetz, TMG und Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) grundlegend überarbeiten. Den Aufbau von Plattformräten werden wir voranbringen. Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren. Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei Auskunftsrechten, abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren. Wir werden die Einrichtung einer Bundeszentrale für digitale Bildung prüfen.
Bereits umgesetzt? Nein.

Inklusion
(…) Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.
Bereits umgesetzt? Nein.


Familienrecht
(…) Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.
Bereits umgesetzt? Nein.


Kampf gegen Extremismus
Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie. Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, Verschwörungsideologien, Linksextremismus oder jeder anderen Form des Extremismus. Dazu bedarf es einer Gesamtstrategie auf nationaler und europäischer Ebene aus Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden wir anpassen und weiterentwickeln. Datenbanken in der EU wollen wir kompatibel ausgestalten, die Gefährder-Definitionen vereinheitlichen, deren Früherkennung forcieren und für eine koordinierte Überwachung sorgen. Wir verbessern die Erfassung der politisch motivierten Kriminalität, z. B. in Hinblick auf frauen- und queerfeindliche Hasskriminalität. Bewährte Präventions- und Deradikalisierungsprogramme, insbesondere in Gefängnissen, stellen wir auf eine verlässliche finanzielle Grundlage.

Wir verbessern die Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte. Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg. Der 11. März wird nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Den Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen und Katastrophen nationaler Tragweite wollen wir empathischer und würdiger gestalten. Die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) wird für die Tätigkeit auch in Deutschland als Ombudsstelle ausgerichtet. Wir schließen Lücken im Opferentschädigungsrecht und bei der Opferhilfe. Die Akten der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen sollen der Öffentlichkeit und Forschung langfristig zur Verfügung stehen.
Bereits umgesetzt? Nein.

Kampf gegen Kindesmissbrauch
Die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen, wie Sportvereinen, Kirchen und der Jugendarbeit, werden wir begleiten, aktiv fördern und wenn erforderlich gesetzliche Grundlagen schaffen.
Bereits umgesetzt? Nein.

Schutz vor Gewalt
Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Istanbul-Konvention setzen wir auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um. Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung. Dies gilt auch für bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt. Wir berücksichtigen die Bedarfe vulnerabler Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen. Präventive Täterarbeit bauen wir aus. Wir wollen ein starkes Bündnis gegen Sexismus. Die gerichtsverwertbare vertrauliche Beweissicherung setzen wir flächendeckend, wohnortnah um.

https://twitter.com/weisserring/status/1443603065198813184

Wir bekämpfen den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit einem Nationalen Aktionsplan und einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der Europaratskonvention. Die ILO Konvention Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifizieren wir.
Bereits umgesetzt? Nein.

Aufenthalts- und Bleiberecht
Wir wollen eine präzisere Regelung für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt, die nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht besitzen. Auch Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten.
Bereits umgesetzt? Nein.

Queeres Leben
Die Polizeien von Bund und Ländern sollen Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen.
Bereits umgesetzt? Nein.

Kampf gegen Organisierte Kriminalität
Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a. bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention und einer verbesserten Analysefähigkeit. Die bestehende Koordinierungsstelle OK beim BKA entwickeln wir zu einem Teil der Gemeinsamen Zentren auf gesetzlicher Grundlage weiter. Im OK-Lagebild sollen relevante Gruppierungen, z. B. die der Mafia oder der sogenannten Clankriminalität, aussagekräftiger analysiert werden. Zur sogenannten Clankriminalität wird eine definitorische Klärung herbeigeführt. Den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren wir.
Bereits umgesetzt? Nein.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/koalitionsvertrag-der-ampel-parteien-im-wortlaut-darauf-haben-sich-spd-gruene-und-fdp-geeinigt-a-3e25c4da-088a-4971-8a4d-4797a4ecf089
Zusammenfassung: Christian Ahlers
Foto: Michael Kappeler/dpa