Ihr Kopf und ihr Körper sollten endlich wieder Ruhe geben, also schluckte sie Tabletten, viele Tabletten. Sie krampfte. Ihre Atmung setzte aus. Das Herz gab nach. Der Notarzt kam, erst auf der Intensivstation wachte Monica Gomes wieder auf.
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Ebern, Unterfranken, eineinhalb Jahre später. Draußen vor den Fenstern schlägt die Landschaft sanfte Wellen, darauf Grün und Gold und graue Streifen: Wälder, Felder, kurvige Straßen, hin und wieder weist ein Schild den Weg zur nächsten Burgruine. Drinnen sitzt Wolfgang, der Lebensgefährte von Monica; seine Stimme bebt vor Empörung, wenn er über den Tag spricht, an dem er sie bewusstlos fand. „Die Monica“, sagt er, „wäre fast gestorben!“ Neben Wolfgang sitzt Monica, sie sagt: „Ich habe es nicht mehr ausgehalten.“
Was sie nicht mehr ausgehalten hatte, das erklärte ihr anschließend eine Ärztin, eine Psychiaterin: Es waren die ständigen Retraumatisierungen durch die Schriftwechsel mit dem Amt, das ihren Antrag auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) prüft. Schreiben, die Monica „martialisch“ nennt. Schreiben mit Fragen und Forderungen, die Monica immer wieder zurückzwangen: in ihre Kindheit, die damals erlebte Gewalt, „die ständige Ohnmacht und die kaum aushaltbare Angst“, wie sie sagt. Die Ärztin riet ihr dringend, das OEG-Verfahren zu beenden.
Zum ersten Mal vom OEG hörte Monica Gomes 2018. Ihr jüngster Aufenthalt in einer Nervenklinik lag noch nicht lange zurück, es war bereits der sechzehnte, als sie Kontakt zum WEISSEN RING aufnahm. Helmut Will, Leiter der Außenstelle Ebern, fragte sie: „Kennen Sie eigentlich das Opferentschädigungsgesetz?“ „Nein“, sagte Monica; wie die meisten Deutschen hatte sie nie davon gehört. Will erklärte ihr, dass sie als Gewaltopfer möglicherweise Anspruch auf Unterstützung nach dem OEG habe, vielleicht sogar auf eine lebenslange Rente. Monicas Krankheitsliste war lang: Posttraumatische Belastungsstörung, Agoraphobie, also Platzangst, Depressionen, es bestand Suizidgefahr. Arbeiten konnte sie schon lange nicht mehr, bereits mit 33 Jahren wurde sie unbefristet berentet. Heute ist sie 46.
Im Amt füllte sie den OEG-Antrag aus. Sie nannte die Täter, „Eltern, Adresse unbekannt“, sie nannte den Tatort, „Elternwohnung“, sie nannte die Tatzeit, „bis zum 19. Lebensjahr“. Sie beschrieb die Taten, „jahrzehntelange Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Psychoterror“. Sie kreuzte „Nein“ an bei der Frage, ob sie Strafanzeige erstattet habe, „Hauptgrund war, dass das Jugendamt mir von einer Strafanzeige abgeraten hat“.
Das Amt antwortete mit Schreiben in Amtsdeutsch. „Die Bearbeitung Ihres Antrags wird einige Zeit erfordern“, hieß es in einem ersten Brief. „Die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Beweismittel sind einzuholen und mit Ihrer Mitwirkung zu vervollständigen.“ Das Amt hatte auch einen ersten Mitwirkungsauftrag für Monica: „Umgehend einzureichen“ seien Namen und Anschrift aller Hausärzte „ab Kindheit bis laufend“, außerdem Kopien sämtlicher Zeugnisse.
Weitere Schreiben folgten. Das Amt mahnte: Der Anspruchsteller oder die Anspruchstellerin, also Monica, habe den Nachweis zu erbringen über „das Vorliegen eines tätlichen vorsätzlichen Angriffs“. Das Amt forderte weitere Angaben „im Rahmen der behördlichen Sachverhaltsaufklärung“, zum Beispiel: Welche „konkreten Körperverletzungshandlungen (auf den Körper zielende gewaltsame Einwirkungen)“ hätten die Eltern an Monica vorgenommen? Was könne Monica vorbringen, damit „das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs“ geprüft werden könne?
Ohnmacht. Kaum aushaltbare Angst. Monica wusste, sie brauchte nun einen Anwalt.
Wo finden Gewaltopfer einen Anwalt, der sich mit dem Opferentschädigungsrecht auskennt? Monica suchte im Internet, das Suchergebnis war ernüchternd. Oben im Norden fand sie ein paar Namen. Gemeinsam mit Wolfgang stieg sie frühmorgens in Bayern in den Zug, um nach Hamburg zu reisen, erst spätabends kamen sie zurück, erschöpft. Eine Frau, arbeitsunfähig, agoraphobisch, kauft ein Zugticket für eine Fahrt quer durchs Land und setzt sich in ein Zugabteil voller Menschen. Monicas Kopf und Körper waren unruhig.
Im Norden fand Monica eine Anwältin, Ruhe fand sie dadurch nicht. Jetzt kam die Post nicht aus dem Amt, sondern aus der Anwaltskanzlei. „Nehmen Sie Stellung hier, nehmen Sie Stellung da“, so beschreibt es Monica.
Das Amt suchte Zeugen für die Körperverletzungen an Monica. Sie möge bitte den vollständigen Namen und die Anschrift ihrer Schwester übermitteln. Die Schwester war vor Jahren nach Portugal gezogen, Monica hatte keine Ahnung, wo sie lebt; die beiden hatten keinen Kontakt. „Jeder geht auf seine Weise mit dem Erlebten um“, sagt Monica. Sie setzte lange Antwortschreiben auf. Ja, antwortete das Amt, dann möge sie doch bitte den vollständigen Namen der Schwester und ihre zuletzt bekannte Anschrift mitteilen.
Monicas Kopf und Körper rotierten. Würde das Amt jetzt jahrelang nach der verschollenen Schwester suchen? Müssten zuerst die portugiesischen Behörden um Amtshilfe ersucht werden? Wieso glaubte ihr niemand? Monica spricht bis heute nur von der „Gegenseite“, wenn sie von der Behörde spricht. Jede Stellungnahme, die sie schreibt, wird von der Gegenseite „mit Macht“ auseinandergenommen, so empfindet sie es. „Permanent steht die Behauptung der Gegenseite im Raum, dass meine Schilderungen nicht wahr seien!“, empört sie sich. „Das ist erniedrigend!“ Monica schlief kaum noch. Sie fragte: „Was bringt mir das alles?“ Sie recherchierte im Internet zu aktiver Sterbehilfe. Sie griff zu den Tabletten.
Nach der Entlassung von der Intensivstation stoppte Monica das OEG-Verfahren, das Amt setzte die Bearbeitung ihres Antrags bis auf Weiteres aus.
„Wenn ich das alles gewusst hätte, hätte ich niemals den Antrag gestellt“, sagt sie eineinhalb Jahre später in Ebern, Unterfranken. Vor einigen Wochen entschied sie sich dennoch, das Verfahren wieder aufzunehmen: „Wir haben schon so viel investiert.“ Sie hat eine Therapeutin, die sie durch das Verfahren begleitet. Eine neue Anwältin. Ihre Schwester hat sich gemeldet, ein erster E-Mail-Kontakt besteht jetzt. Unterm Tisch kauert Kimi, eine Königspudeldame, Monicas Assistenzhund, finanziert mit Unterstützung des WEISSEN RINGS. Mit Außenstellenleiter Helmut Will hat Monica verabredet, dass alle Post vom Amt zum WEISSEN RING geht. „Die Monica kriegt keinen Brief mehr zu sehen“, sagt Wolfgang, ihr Lebensgefährte. Sie soll davon so gut es geht verschont bleiben.
Wenn sie doch mal eine Frage beantworten muss, dann stelle sie sich dem, sagt Monica, aber nicht allein. „Meine Therapeutin fängt mich auf.“ Gemeinsam laufen die beiden durch die Natur, lange Spaziergänge, lange Gespräche. Die Therapeutin sagt: „Wer so etwas erlebt hat, sollte nicht in einen Raum eingepresst werden.“
In Ebern drängelt Kimi, sie zupft an Monica, die Hündin will raus. „Sie will mich hier rausholen“, erklärt Monica, „das Gespräch dauert ihr schon zu lange.“
Aber zuerst möchte Wolfgang noch etwas sagen, er räuspert sich. Das hier, kündigt er an, sei ihm wichtig. Er sagt, er habe sein altes Haus in Unterfranken verkauft und eine neue Wohnung in Bayreuth gekauft, für die Monica und ihn. Behindertengerecht, mit Notfallknopf, betreutes Wohnen. Für die Monica, sagt er. Für ihn gebe es einen tollen Blick auf das Festspielhaus, er sei ja ein großer Wagner-Fan. Seine Stimme bebt, diesmal vor Entschlossenheit: „Niemals“, sagt er, „niemals werde ich die Monica im Stich lassen!“
Karsten Krogmann
Der #OEGreport im Überblick:
➡ Tatort Amtsstube? Wie der Staat beim Opferentschädigungsgesetz versagt
➡ Die Ergebnisse unserer Recherche im Überblick
➡ OEG – Was ist das?
➡ Die OEG-Entscheidungen der Bundesländer im Vergleich
➡ Exklusive Forsa-Umfrage: Gewaltopfer kennen Recht auf Entschädigung nicht
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