Die Würde von Flora-Nike Göthin* umfasst 108 DIN-A4-Blätter. „Das war mein schönstes Weihnachtsgeschenk ever“, sagt die 62-Jährige über das psychologische Gutachten, das sie hat ausdrucken und binden lassen, weil es ihr so wertvoll ist. Auf den roten Kartondeckel hat sie geschrieben: „100 Seiten zurückbekommene Würde: 1965-2021“. Kurz vor dem letzten Heiligabend las sie das Schriftstück über ihre „Aussagetüchtigkeit“, so steht es auf Seite 1, zum ersten Mal. Sie weinte vor Glück und dachte im ersten Moment, „dass es mir ab jetzt vollkommen egal sein würde, was das Gericht entscheidet“. Dann kam der zweite Moment.
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„1965“ auf dem Cover steht für das Jahr, in dem Göthin in ein Kinderheim im unterfränkischen Würzburg kam, das von katholischen Nonnen geführt wurde. Das, was sie als Sechsjährige dort erlebte, nennt Göthin heute rituellen sexuellen Kindesmissbrauch durch Geistliche, was von mehreren Priestern beobachtet und fotografiert worden sei. Sie verließ das Heim und die Bilder verblassten. Göthin wurde erwachsen, erlernte einen Beruf, ging arbeiten. Als sie Anfang 30 war, merkte sie, dass sich etwas veränderte. Sie bekam plötzlich Flugangst, konnte nicht weiter als Flugbegleiterin arbeiten, fiel immer wieder krankheitsbedingt aus, „alles kam wieder hoch“, so Göthins Schilderung: Ein Auf und Ab, das sie erst viel später verstanden habe, als sie sich in Therapie begab, wie sie erzählt: „Das hängt alles zusammen.“
Traumafolgestörung, komplexe posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und Schlafstörungen: Diese Schädigungsfolgen stellte Göthin bei sich fest und schickte 2013 den Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) an die zuständige Behörde. Diese bestellte sie zur persönlichen Anhörung ein, weil es „keine ‚neutralen‘ Beweismittel“ gebe, also „keine Unterlagen oder Zeugenaussagen“, wie es in einer Mail heißt. Göthin schrieb zurück: Sie spreche nur mit einer Frau, und auch nur dann, wenn diese nachweislich traumaspezifisch qualifiziert sei im Umgang mit Betroffenen von Gewalttaten, um sich selbst vor einer Retraumatisierung zu schützen. Das Amt antwortete, dass „kein hierfür geschultes Personal zur Verfügung steht, das Ihren Vorgaben gerecht werden könnte“. Der Anhörungstermin kam nicht zustande, der Antrag wurde abgelehnt.
Göthin legte Widerspruch ein und klagte. Das Gericht wies die Klage ab und bezog sich unter anderem auf fehlende Nachweise, etwa Zeugen, Ermittlungs- oder Strafverfahren. Gerade mal 20 Minuten habe der Prozess gedauert. Sie findet, es sei gar nicht ermittelt worden, ärgert sich Göthin.
Dass die Nachweispflicht aus Sicht des Staates bei den OEG-Antragstellenden liegt, empört die 62-Jährige. Sie sei im Laufe des OEG-Verfahrens aufgefordert worden, Anzeige zu erstatten, dem sei sie auch nachgekommen. Allerdings seien die Taten verjährt und das Verfahren eingestellt worden. Göthin versteht das nicht: „Warum muss ich Anzeige erstatten, wenn das eh verjährt ist? Es ist jedes Mal belastend, wenn ich aufs Neue davon erzählen muss.“ Nach Verfahrensbeginn seien zudem nicht nur der letzte beteiligte Pfarrer, sondern auch Schwestern, die sie als Zeugen benannt habe, gestorben. Diese Personen seien nicht befragt worden, man habe sie „wegsterben“ lassen.
Wenn die Aussagen eines Opfers die einzigen Beweismittel sind, ist nach Ansicht des Bundessozialministeriums ein aussagepsychologisches Gutachten „sinnvoll“, heißt es in einem Schreiben an die zuständigen Landesbehörden aus dem Jahr 2014. Aber erst als Flora-Nike Göthin in Berufung ging, beauftragte das Landessozialgericht eine Psychotherapeutin mit einem Gutachten. Das Gericht wollte wissen: „Können die Angaben der Klägerin (…) aus aussagepsychologischer Sicht mit relativer Wahrscheinlichkeit (hierbei genügt die gute Möglichkeit) als erlebnisfundiert angesehen werden?“
Für den Termin mit der vom Gericht beauftragten Gutachterin ließ sich Göthin 2018 in eine Klinik einweisen, weil sie hier schon wegen Traumata behandelt worden war und damit sie aufgefangen werden könnte, falls das Gespräch schwierig würde. Sie ließ die Befragung auf Video aufzeichnen. Weil sie befürchtete, „wie in Watte gepackt“ zu sein und nicht mitzubekommen, was sie gesagt hat, Fachleute nennen das dissoziieren. Göthin sagt: „Die Begutachtung hat mich wieder voll in die Traumatisierung getrieben.“ Der Chefarzt der Klinik, Alexander Jatzko, spricht von einer „Aktualisierung des Traumas“ und „massiven Triggern“ für Göthin. Sie habe mehrere Tage benötigt, bevor sie die Klinik wieder habe verlassen können.
Psychotherapeut Jatzko macht das Dilemma seiner Patientin bei der Begutachtung deutlich: einerseits die unangenehme, belastende Situation, alles wieder hochkommen zu lassen. Andererseits: „Es war ihr wichtig, beweisen zu können, dass ihr etwas ganz Schlimmes passiert ist“, sagt der Chefarzt. Über die angewandte Methode sagt er: „Ob die Aussagepsychologie das richtige Mittel ist, um Ergebnisse zu erhalten, ist umstritten.“ Hier brauche es noch einiges an Forschung.
Die Gutachterin schlussfolgerte: „Trotz vorliegender schwerwiegender psychischer Symptomatik“ könne nicht belegt werden, dass sich die Geschehnisse im Kinderheim wie berichtet zugetragen haben. Flora-Nike Göthin hat das 145 Seiten lange Gutachten akribisch durchgearbeitet, Kommentare an die Ränder geschrieben, Ausrufezeichen gesetzt, Sätze unterstrichen. Sie findet es „mangelhaft“.
Göthin hat verstanden: Wenn es keine „neutralen“ Beweise gibt, dann „ist die Glaubhaftigkeit das A und O“. So startete sie einen neuen Versuch, um zu belegen, dass ihre Schilderungen glaubhaft sind. Das Sozialgerichtsgesetz gestattet es Antragstellenden, sich selbst einen zweiten Gutachter zu suchen. Göthin fand einen, der schon andere Heimkinderfälle begutachtet hatte. Allerdings musste sie die Kosten vorschießen: Das Gericht forderte sie auf, 11.000 Euro zu zahlen, und zwar innerhalb von etwas mehr als einem Monat. „Das haut einen um“, sagt die 62-Jährige, das sei Geld gewesen, das sie nicht gehabt habe: „Es interessiert die Behörden nicht, wie man da durchkommt, psychisch, wirtschaftlich.“ Der Kostenvoranschlag des zweiten Gutachters fiel dann aber deutlich geringer aus. Sie habe ihn gebeten, dies dem Gericht mitzuteilen. So habe sich der Betrag dann verringert und der WEISSE RING am Ende die Zahlung übernommen.
2021 musste Göthin wieder von 1965 erzählen, dieses Mal dem zweiten Gutachter. Dieser kam zu einem ganz anderen Schluss als die erste Sachverständige, seine Beurteilung endet mit dem Satz: „Im Rahmen der Glaubhaftmachung ist die Möglichkeit, dass ihre (Göthins, d. Red.) Angaben zutreffen, als die wahrscheinlichste anzusehen.“ Ein Satz, der dokumentiert, was für Flora-Nike Göthin größte Bedeutung hat: Sie hat ihre Würde zurück! Seit 2013 habe man ihr sagen wollen, dass das, was sie sagt, nicht stimmt. Nach neun Jahren, endlich, hat sie die Bestätigung: „Ich bin glaubwürdig!“
Zum Gesprächstermin im Frühjahr 2022 kommt Göthin mit einem hellgrünen Rollköfferchen, darin ein Teil ihrer Unterlagen zum OEG-Verfahren. Die Worte, mit denen die 62-Jährige ihre Empfindungen über Kontakte mit Behörden und Gericht beschreibt: Kampf. Demütigung. Ausgeliefertsein. Ständige Warteposition. Was wird sie machen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist? Göthin blickt auf das aufgeklappte Köfferchen auf dem Fußboden, auf das Erstgutachten in einem zerfledderten Umschlag, die Gerichtsbeschlüsse: „Erstmal alle Akten verbrennen. Damit diese Papierflut aufhört.“
„Es kostet unendlich viel Kraft“, sagt Göthin über das Verfahren. Wann es abgeschlossen sein wird, ist offen. Bei Redaktionsschluss wartete sie noch auf Rückmeldung von Behördenseite: Das Amt muss mitteilen, ob es aufgrund des Zweitgutachtens eine grundsätzliche Anerkennung ausspricht oder ob es zu einer Berufungsverhandlung vor Gericht kommt. Göthins Anwalt Kai Nissen sagt: „Wir haben zwei gegensätzliche Gutachten. Sollte es zum Prozess kommen, wird das Gericht entscheiden müssen, welchem es folgt.“ Falls Göthin eine Anerkennung bekommt, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch eine Entschädigung erhält. Laut Nissen müsste im nächsten Schritt dann ein entsprechend hoher „Grad der Schädigung“ nachgewiesen werden.
Es ist Flora-Nike Göthin nicht egal, wie das Verfahren ausgeht. Sie findet, dass sie einen Anspruch auf Entschädigung hat, deswegen wolle sie „wie ein Stachel im Fleisch sein“, wie sie kämpferisch sagt. Immer wieder habe sie nicht arbeiten können, sei krank gewesen, sie sei auf sich allein gestellt und erwarte eine nur kleine Rente. Sie müsse weitermachen, sagt Göthin, schon aus wirtschaftlichen Gründen: „Sonst hätte ich längst aufgegeben.“
Nina Lenhardt
* Name von der Redaktion geändert
Der #OEGreport im Überblick:
➡ Tatort Amtsstube? Wie der Staat beim Opferentschädigungsgesetz versagt
➡ Die Ergebnisse unserer Recherche im Überblick
➡ OEG – Was ist das?
➡ Die OEG-Entscheidungen der Bundesländer im Vergleich
➡ Exklusive Forsa-Umfrage: Gewaltopfer kennen Recht auf Entschädigung nicht
➡ Betroffene berichten: „Ich habe es nicht mehr ausgehalten“
➡ Betroffene berichten: „Es ging mir immer nur um eines: Anerkennung!“
➡ Betroffene berichten: „Ich habe mich oft gefragt, ob ich selbst schuld bin“
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