Nach umstrittenem Högel-Interview

Niedersachsen will Selbstdarstellung von Tätern in den Medien erschweren

Das Land Niedersachsen möchte mit einer Änderung des Justizvollzugsgesetzes den Opferschutz stärken. Das teilte am Montag die niedersächsische CDU-Fraktion mit. Der Änderungsantrag der Regierungsparteien SPD und CDU sehe demnach vor, dass die mediale Selbstdarstellung von Tätern eingeschränkt werden soll.

Hintergrund ist eine umstrittene Dokumentation über den Klinikmörder Niels Högel. Der Streamingdienst TV Now des Senders RTL hatte im September ein True-Crime-Format veröffentlicht, in dem neben vielen weiteren Beteiligten auch der verurteilte Mörder selbst zu Wort kommt.  Zahlreiche Opfer-Vertreter und Experten reagierten empört, auch der WEISSE  RING verurteilte das Interview. Die Landesanstalt für Medien NRW hat wegen des „Verdachts auf einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“ (SZ-Artikel) ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

„Durch die mediale Selbstdarstellung des Täters wurden die Opfer beziehungsweise deren Angehörige im Fall Högel ein weiteres Mal mit der Straftat konfrontiert, was erneut tiefe Wunden hinterlassen dürfte“, sagte Dr. Esther Niewerth-Baumann, Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Justizvollzug und Straffälligenhilfe. Die Justizvollzugsanstalt Oldenburg hatte dem Produktionsteam das Interview mit dem inhaftierten Serienmörder untersagt. Ein Journalist setzte sich jedoch darüber hinweg und ließ sich als Gesprächspartner auf die Telefonliste Högels setzen – und nutzte diese Lücke für das Interview.

Damit das nicht wieder passiert, soll der Paragraph 33 Abs. 1. Satz 2 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes angepasst werden. Telefonate von Häftlingen sollen so besser kontrolliert werden können. „Die Kommunikation von Straftätern mit der Außenwelt muss dann eingeschränkt oder verboten werden, wenn die Gefühle der Opfer dabei stärker verletzt werden als sie der späteren Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft dient“, sagte Niewerth-Baumann. Dieses Missverhältnis sei bei Fernsehinterviews eindeutig gegeben. Die Untersagung der freien Meinungsäußerung des Täters müsse jedoch im Einzelfall und in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Opfer erfolgen.

Quellen:
Text: Christian J. Ahlers/ WEISSER RING
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa