Berlin

Mordverdächtige sollen erneut angeklagt werden können

Berlin – Mordverdächtigen soll ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, über den die „Bild“-Zeitung berichtet. Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht erneut vor Gericht gestellt werden, wenn sie wegen der Tat schon mal freigesprochen worden sind.

Das sagt der WEISSE RING:
Für die Angehörigen von Mordopfern und von Opfern schwerster vorsätzlicher Verbrechen mit Todesfolge (z. B. Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder Raub mit Todesfolge) sowie für die Opfer versuchter Tötungsdelikte ist es von großer Bedeutung, dass der Täter überführt und verurteilt wird.

Die Forensik ist heute in der Lage, mit neuen Methoden wie der DNA-Analyse Täter auch nach sehr langer Zeit zu überführen. Das betrifft auch Fälle, in denen der Verdächtige in einem ersten Verfahren mangels entsprechender Beweise freigesprochen werden musste. Der WEISSE RING fordert daher, dass bei neuen DNA-Beweisen Täter erneut angeklagt werden sollen.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, begrüßte das Vorhaben. „Bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen. Wie viele andere EU-Staaten erweitern wir deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren“, sagte er der Zeitung. „Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen.“

Der Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD soll in der kommenden Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen.
dpa/WR