Digitale Gewalt

Keine Verstöße gefunden

Saids ernüchternde Erfahrungen mit TikTok lassen unseren Autor nicht los: Ein Video, das auf der Plattform hochgeladen wurde, ist voller Beleidigungen gegen den Mitarbeiter eines Jugendamtes. Aber nach mehr als einem Jahr und vielen Meldungen durch Nutzerinnen und Nutzer ist es immer noch online. Wie lässt es sich löschen? Ein Selbstversuch.

Foto: Christian Ahlers

Vorbemerkung: Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel „Hass aus dem Handy“.

Es fängt schon damit an, den richtigen Button zu finden. „Melden“ gibt es auf der TikTok-Oberfläche auf meinem Smartphone nicht. Ich möchte den Beitrag nicht teilen oder liken, sondern löschen lassen. Der Meldebutton ist bei TikTok aber genau dort versteckt – unter dem „Teilen“-Pfeil: Am 4. Mai 2024 tippe ich also vorsichtig auf den geschwungenen Pfeil und dann auf „Melden“. Es öffnet sich eine lange Liste mit 16 möglichen Gründen, um den Beitrag zu melden. Von „Gewalt“ über „Nacktheit“ bis „Betrug und Schwindel“. Beleidigung ist nicht darunter, obwohl sie in Deutschland laut Paragraf 185 Strafgesetzbuch strafbar ist. Ich entscheide mich spontan für „Hass und Belästigung“ und versende die Meldung. Fertig. TikTok antwortet mir ziemlich zügig:

Eigentlich gar nicht so schwierig, wenn man den Weg kennt. Selbsterklärend ist dieser Meldeweg in der App aber nicht. Ich musste mir den Weg erst ergooglen. Das kostet Zeit. Später werde ich erfahren, dass man auch einfach lange auf das Video drücken kann, um einen Beitrag zu melden. Schon tags darauf schickt mir TikTok das Ergebnis der Prüfung:

Für mich ist das unverständlich, also lege ich am 5. Mai 2024 Widerspruch dagegen ein. Dieses Mal entscheide ich mich in der Auswahl, die mir TikTok vorgibt, für die Kategorie „Andere“. Das geht mit wenigen Klicks. Ich füge hinzu, dass ich den Tatbestand der Beleidigung in diesem Video in mehreren Fällen als gegeben ansehe. Ich füge sogar eine Übersetzung der Schimpfwörter dazu, die auf Arabisch geäußert werden. Das muss doch jetzt auch die Menschen bei TikTok überzeugen, denke ich – und drücke abermals auf Absenden. Wieder folgt die Antwort schon am folgenden Tag:

Damit endet die Dialogmöglichkeit. Weitere Optionen bietet mir TikTok an dieser Stelle nicht.

Ich zweifle an mir selbst. Habe ich etwas falsch gemacht? Zugegeben, ich nutze die sozialen Medien nur berufsbedingt und bin kein Digital Native, also nicht mit Digitalmedien aufgewachsen. Apps wie TikTok scheinen darauf ausgelegt zu sein, dass ich mich in ihnen verheddere. Aber ich möchte doch einfach nur dieses Video melden, das aus meiner Sicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Ist es so abwegig zu glauben, dass Social-Media-Plattformen etwas löschen müssen, wenn es gegen Gesetze verstößt und man sie darauf aufmerksam macht, was sie da verbreiten?

Ich frage nach bei der Würzburger Kanzlei Jun, die schon Facebook und Twitter verklagt hat. „Nach unserer Erfahrung ist das Löschverhalten sozialer Netzwerke momentan unvorhersehbar“, schreibt mir Rechtsanwältin Dr. Jessica Flint aus der Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht. „Wir führen regelmäßig Tests dazu durch, insbesondere auf X (ehemals Twitter), und stellen dabei immer wieder fest, dass auch offensichtlich rechtswidrige Inhalte nur sehr vereinzelt gelöscht werden. Häufig werden Meldungen innerhalb von kurzer Zeit abgelehnt.“

Ich gebe nicht auf, recherchiere weiter und erfahre: TikToks „Keine Verstöße gefunden“ bezieht sich offenbar allein auf die Community-Richtlinien, nicht aber auf Rechtsverstöße gegen den europäischen Digital Services Act oder nationales Recht wie den Paragrafen 185 des Strafgesetzbuches. Darin heißt es, dass Beleidigungen, wenn sie „durch Verbreiten eines Inhalts“ begangen werden, mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Das muss doch auch für TikTok gelten?

Nach Suche in den Tiefen von TikTok werde ich fündig: Der Weg, mutmaßlich strafbare Inhalte zu melden, führt in der App über Punkt 14 in der Liste der Meldungsgründe: „Widerrechtlichen Inhalt melden“. Am 16. Mai 2024 gebe ich also das Land der juristischen Zuständigkeit ein (Deutschland), das betreffende Gesetz (Paragraf 185, Strafgesetzbuch) und erkläre, warum ich den Beitrag melde. Die Eingangsbestätigung kommt prompt:

Parallel dazu beschwere ich mich schon mal schriftlich bei der Bundesnetzagentur über TikTok. Das ist in Deutschland die zuständige Behörde, um die Einhaltung des Digital Services Act zu kontrollieren. „Viele haben im Internet schlechte Erfahrungen gemacht. Ihre Beschwerden über Produkte oder Inhalte wurden ignoriert, oder sie wurden getäuscht und manipuliert“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, jüngst im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Er verspricht darin: „Wir machen das Internet sicherer, und ich sage zu, dass wir keine Angst vor Konflikten haben werden.“

Also bin ich nicht allein mit dem Gefühl, dass TikTok es einem schwer macht, strafbare Inhalte zu melden. Am 30. Mai meldet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dass die gemeinnützige Organisation HateAid formelle Beschwerde gegen TikTok bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat. „Der von TikTok eingerichtete Meldeweg ist unserer rechtlichen Einschätzung nach nicht benutzerfreundlich und nicht leicht zugänglich“, zitiert „Der Spiegel“ aus der Beschwerde.

TikTok ist kein Einzelfall: Die EU-Kommission hat bereits Ende April gegen die Social-Media Plattformen Facebook und Instagram (beide gehören zum Konzern Meta des US-Milliardärs Mark Zuckerberg) ein förmliches Verfahren eingeleitet, weil aus ihrer Sicht der Meldemechanismus für illegale Inhalte gegen die Verpflichtungen aus dem Digital Services Act verstößt. Die EU erhöht also den Druck auf die Plattformbetreiber. „Es ist daher davon auszugehen“, schreibt mir Rechtsanwältin Dr. Jessica Flint, „dass in Zukunft das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, und damit auch Beleidigungen, bereits innerhalb der Plattformen deutlich effektiver wird.“

Bis Redaktionsschluss (Mitte Juni 2024) haben sich weder TikTok noch die Bundesnetzagentur auf meine Beschwerden zurückgemeldet. Fazit des Selbstversuchs: Trotz vielen Klicks, intensiver Recherche und mehreren Versuchen ist es mir nicht gelungen, das mutmaßlich strafbare Video löschen zu lassen.

Text und Screenshots: Christoph Klemp