BGH verwirft Revision

Urteil gegen ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS ist rechtskräftig

Das Vergewaltigungs-Urteil gegen den ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des 74-jährigen Angeklagten als „unbegründet“ verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, heißt es in dem Beschluss vom 17. Dezember 2024.

Das Landgericht Arnsberg hatte den Mann im April 2024 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau, die sich als Kriminalitätsopfer hilfesuchend an den WEISSEN RING gewandt hatte, im September 2020 vergewaltigt hat. Im Fall einer zweiten Frau, die der Mann gegen ihren Willen in sexueller Absicht berührt haben soll, stellte das Gericht das Verfahren ein.

Der Bundesgerichtshof betonte in seinem Beschluss nun noch einmal, „dass die Nebenklägerin durchgehend einen der sexuellen Handlung des Angeklagten erkennbar entgegenstehenden Willen hatte und dies dem Angeklagten auch bewusst war“. Der Angeklagte hat nun die Kosten auch dieses Verfahrens zu tragen – dazu gehören auch die Auslagen der Nebenklage. 

Alle Hintergründe zu dem Fall hat der WEISSE RING transparent auf einer Internet-Seite aufgearbeitet: https://weisser-ring.de/hsk