Urteil

Haftstrafe für ehemaligen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS

Das Landgericht Arnsberg hat am Dienstag, 2. April 2024, einen ehemaligen Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Hochsauerlandkreis zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau, die sich als Kriminalitätsopfer hilfesuchend an den WEISSEN RING gewandt hatte, im September 2020 vergewaltigt hat. Im Fall einer zweiten Frau, die der Mann gegen ihren Willen in sexueller Absicht berührt haben soll, hat das Gericht das Verfahren eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Februar 2021 hatte der WEISSE RING die Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter und früheren Polizisten selbst öffentlich gemacht und Strafanzeige gegen den Mann erstattet. Der Verein berief eine Taskforce ein, um mögliche weitere Betroffene ausfindig machen zu können, und schaltete eine Telefon-Hotline für Betroffene frei. Direkt nach Veröffentlichung der Missbrauchsvorwürfe richtete der WEISSE RING zudem eine Internetseite ein, auf der er die Vorgänge mit größtmöglicher Transparenz aufbereitet. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelte schließlich in neun Fällen, in zwei Fällen erhob sie Anklage.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, deshalb möchte ich es nicht kommentieren“, sagte Klaus Neidhardt, Vorsitzender des Landesverbands NRW/Westfalen-Lippe im WEISSEN RING, am Dienstag. „Unabhängig von jeder strafrechtlichen Bewertung besteht für den WEISSEN RING aber kein Zweifel, dass der ehemalige Mitarbeiter massiv gegen unseren Verhaltenskodex und gegen unsere Standards der Opferbetreuung verstoßen hat und damit gegen alles, wofür der WEISSE RING steht.“

Weiter sagte Neidhardt: „Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass Strafverfahren für Kriminalitätsopfer eine erhebliche Belastung bedeuten. Das gilt besonders für Betroffene von Sexualdelikten. Ich habe sehr großen Respekt davor, dass die betroffenen Frauen diese Belastung auf sich genommen und dadurch dazu beigetragen haben, dass der Beschuldigte zur Rechenschaft gezogen werden konnte.“

Der Angeklagte hatte vor Gericht behauptet, er habe die Frau bei einer angeblichen Entspannungsübung nur versehentlich im Intimbereich berührt und seine Hand dann nicht schnell genug wieder zurückziehen können. Der Vorsitzende Richter nannte die Aussage in der Urteilsbegründung „originell, aber wenig glaubhaft“. Der Angeklagte habe den psychischen Zustand der Frau ausgenutzt, die nicht in der Lage gewesen sei, ihren freien Willen zu äußern. Zudem habe er das Vertrauen der Frau missbraucht. Eine Gefängnisstrafe sei deshalb angemessen.

Die Internetseite mit den Hintergründen zu den Vorwürfen und zum Strafverfahren findet sich hier: www.weisser-ring.de/hsk. Die Seite wird weiterhin regelmäßig aktualisiert werden.