Dorothea Hecht (Frauenhauskoordinierung)

„Das Gewalthilfegesetz ist ein Fortschritt, aber mit Jubel halten wir uns zurück“

Betroffenen von häuslicher Gewalt fehlt es an Hilfsangeboten. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz soll sich das ändern. Reicht das aus? Ein Interview mit Dorothea Hecht von der Frauenhauskoordinierung über Vorteile und Lücken des neuen Gesetzes.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Jeden Tag erleiden Hunderte von Menschen in Deutschland häusliche Gewalt. Nach jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamtes sind im Jahr 2023 insgesamt 256.276 Opfer von Partnerschaftsgewalt oder Gewalt gegen Kinder, Eltern oder andere Familienangehörige erfasst worden – 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 70 Prozent der Betroffenen waren weiblich, 75,6 Prozent der Täter männlich.

Es mangelt an Hilfsangeboten. Immer wieder kommt es vor, dass Einrichtungen Betroffenen keinen Platz bieten können. Das neue Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vor. Es verpflichtet die Länder, ausreichend Angebote zu schaffen. Dafür bekommen sie vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Betroffene können künftig Einrichtungen in ganz Deutschland aufsuchen, egal in welcher Kommune sie leben. Außerdem soll die Prävention ausgeweitet werden, zum Beispiel durch Täterarbeit.

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Bei der bundesweit aktiven Frauenhauskoordinierung ist Dorothea Hecht Expertin für rechtliche Fragen. Anlässlich des Internationalen Frauentages hat die Redaktion des WEISSEN RINGS mit ihr über Vorteile und Lücken des neuen Gesetzes gesprochen.

Dorothea Hecht ist Fachanwältin für Familienrecht und bei der Frauenhauskoordinierung Referentin für Recht. Der bundesweit aktive Verein unterstützt Frauenhäuser und Beratungsstellen in fachlicher Hinsicht und bei ihrer politischen Arbeit. (Foto: Frauenhauskoordinierung e.V.)

Frau Hecht, nachdem Bundestag und Bundesrat dem Gewalthilfegesetz vor einigen Wochen zugestimmt hatten, sprach Familienministerin Lisa Paus (Grüne) von einem „historischen Moment“. Teilen Sie diese Sicht?
Die Worte, die Paus gewählt hat, treffen es. Das Hilfesystem bekommt endlich eine solide Grundlage – nach jahrzehntelangen Schwierigkeiten, Frauenhäuser und andere Angebote zu finanzieren. Es handelte sich ja um sogenannte freiwillige Leistungen, die immer abhängig von der Politik und der Haushaltslage waren. Positiv am neuen Gesetz ist zum Beispiel die in konkrete Zahlen gefasste Beteiligung des Bundes.

Laut Paus werden Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen und die Hilfsangebote deutlich ausgebaut. Wie schätzen Sie die Wirkung des Gesetzes ein?
Es ist ein klarer Fortschritt, aber mit Jubel halten wir uns zurück.

Weshalb?
Ob die bereitgestellten Summen reichen, ist mehr als fraglich. Die auf zehn Jahre gestreckten 2,6 Milliarden Euro vom Bund orientieren sich an den unteren Werten, die in der „Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt“ berechnet wurden. Den laufenden Bedarf der Einrichtungen zu decken, ist schon schwierig. Jetzt kommen – in einer Zeit mit stark gestiegenen Baukosten – hohe Investitionen hinzu, etwa für den Ausbau der Frauenhäuser. Diese müssen Fachexpertise, beispielsweise für die Bauleitung, einkaufen. Fest steht: Die Bundesländer werden sich finanziell mindestens genauso wie der Bund einbringen müssen.

Wo sehen Sie noch Lücken?
In der Frauenhauskoordinierung haben wir in erster Linie betroffene Frauen und Kinder im Blick. Aber auch wir sehen kritisch, dass etwa non-binäre Menschen und trans Menschen im beschlossenen Gewalthilfegesetz nicht mehr anspruchsberechtigt sind. Außerdem gibt es eine Reihe offener Fragen: Was passiert, wenn ein Bundesland seine Pflichten beim Ausbau der Hilfen nicht erfüllt? Welche Sanktionen können verhängt werden, und welche Folgen hätten diese für die Opfer? Und was ist, wenn sich herausstellt, dass der Bedarf noch größer ist als angenommen?

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Ebenfalls problematisch ist die zum Teil nicht nachvollziehbare Bürokratie. So wird angefragt, welches Geschlecht die Mitarbeiterinnen in einem Frauenhaus haben. Die geforderte Bestandsanalyse wird dort wertvolle Ressourcen binden, die für Beratung gebraucht werden.

Was halten Sie vom Zeitplan des Gewalthilfegesetzes?
Es dauert noch fast sieben Jahre, bis der Rechtsanspruch greift. Die Frau, die heute in Not ist, aber keinen Platz findet, hat nichts davon. Andererseits müssen erst die notwendigen Strukturen aufgebaut werden. Schon bei der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt war Deutschland spät dran. Die Vorgaben der Konvention zu Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung wurden bereits 2011 von den ersten 13 Staaten in Istanbul unterzeichnet. Bei uns ist sie erst 2018 in Kraft getreten, und bis zur vollständigen Umsetzung ist der Weg noch weit.

Das Gesetz stellt auch eine bessere Prävention in Aussicht. Etwa durch Infokampagnen und Täterarbeit. Was halten Sie davon?
Dieser Teil ist nicht so konkret formuliert, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Andererseits stellt sich die Frage, ob etwa Kampagnen zu den dringenden Aufgaben des Gewalthilfegesetzes zählen – das nicht überfrachtet werden sollte. Aus unserer Sicht geht es nun erst einmal darum, den Schutz und die Beratung zu fördern und spürbar auszubauen.

Wie ist die aktuelle Situation in den Frauenhäusern?
Wir tragen die Notlage gebetsmühlenartig vor uns her: Gemäß der Istanbul-Konvention brauchen wir etwa 21.000 Frauenhausplätze bundesweit, haben aber nur ungefähr 7.000, so dass hier und jetzt 14.000 fehlen. Mit Hilfe des mittlerweile abgeschlossenen Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt“ wurden zusätzliche Plätze geschaffen, aber lange nicht genug.

Frauenhäuser in Deutschland: Versperrter Ausweg

Wir haben eine Unterversorgung – und einen Fachkräftemangel: Junge, gut ausgebildete Frauen sagen immer häufiger, sie könnten nicht für relativ wenig Geld eine so fordernde Arbeit machen, mit teils schwer traumatisierten Menschen, Schicht- und Bereitschaftsdienst. Es braucht höhere Löhne, um die dringend notwendigen Fachkräfte zu gewinnen.

Gregor Haschnik

Hintergrund:

Frauenhäuser finanzieren sich mit Geld vom Land und den Kommunen, hinzu kommen Beteiligungen von Frauen sowie Eigenmittel der Träger, die diese durch Bußgelder und Spenden einnehmen müssen. Letzteres ist aufwendig und unsicher.

So standen deutschlandweit zuletzt etwa 7800 Frauenhausplätze zur Verfügung. Nach der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, zu der sich Deutschland 2018 verpflichtet hat, wären aber 21.500 Plätze nötig.

Die Reaktionen auf das neue Gewalthilfegesetz sind geteilt. Esther Bierbaum von der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser bezeichnet das neue Gesetz als „Meilenstein“. Noch nie hätten sich Bund, Länder und Kommunen so verbindlich und gemeinsam dem Gewaltschutz angenommen. Das Gesetz stelle klar: „Es braucht mehr Geld, Plätze, Qualität und Prävention.“

So wie bislang könne es nicht weitergehen: „Es ist immer schwierig, die Finanzierung aufrechtzuerhalten. Kolleginnen sind fast täglich damit beschäftigt, hilfesuchende Frauen und Kinder abzuweisen, weil der Platz nicht reicht.“ Das Gewalthilfegesetz lasse hoffen, aber: „Wir sehen auch Lücken.“ Bierbaum verweist darauf, dass etwa non-binäre Menschen nicht genannt werden, ebenso wie Geflüchtete.

Auch bleibe „wirtschaftliche Gewalt“ außen vor – von der viele Schutzsuchende betroffen seien: „Sie dürfen nicht eigenständig über Geld verfügen, müssen Rechenschaft ablegen und bekommen häufig nichts. Stattdessen kommt es zu Streit.“

Transparenzhinweis:

Der WEISSE RING begrüßt das Gewalthilfegesetz, weil es die Versorgung verbessert und der Bund sich finanziell beteiligt. In den meisten Fällen sind Frauen von Gewalt betroffen, ihr Schutz muss dringend ausgebaut werden. Wir kritisieren aber, dass das Gesetz nicht für Männer und Transmenschen gilt. Es ist wichtig, dass alle Betroffenen auf Hilfe zählen können.