Berlin/ Mainz – Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, kritisiert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann scharf für seine Weigerung, eine bundesrechtliche Regelung für den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt zu schaffen. „Mit seiner unverständlichen Blockade-Haltung isoliert sich Herr Buschmann zunehmend selbst“, sagt Dr. Patrick Liesching, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS.
„Herr Buschmann lässt nicht nur die gewaltbetroffenen Frauen in ihrem Leid allein, er ignoriert auch einen Beschluss der Justizministerkonferenz der Länder und missachtet den Wunsch zahlreicher Koalitionskolleginnen und -kollegen nach einer bundeseinheitlichen Lösung.“
Buschmann: Länder sollen selbst Regeln aufstellen
Bundesminister der Justiz
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In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hatte Buschmann am Donnerstag erklärt, er halte eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.
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Der FDP-Politiker sieht zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte Buschmann der Deutschen Presse-Agentur. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort – nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.
Fußfessel-Einsatz vielerorts nicht zulässig
Foto: Angelika Stehle/WEISSER RING
Liesching weist darauf hin, dass in den meisten Bundesländern ein Fußfessel-Einsatz bei häuslicher Gewalt bislang rechtlich nicht zulässig ist. Recherchen des WEISSEN RINGS hätten zudem ergeben, dass einer Anordnung nach dem Landespolizeigesetz häufig sehr hohe rechtliche Hürden entgegenstehen. „Es ist geradezu zynisch, dass Herr Buschmann Hamburg als positives Beispiel anführt“, sagt Liesching. „Laut unserer Recherche von 2023 hat Hamburg seit 2019 genau ein einziges Mal das Tragen einer Fußfessel wegen Beziehungsgewalt angeordnet – und dieser Beschluss wurde dann auch noch vom Oberlandesgericht Hamburg gekippt.“
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„Das Gewaltschutzgesetz, das Frauen vor häuslicher Gewalt schützen soll, ist ein Bundesgesetz“, so Liesching. „Daran anknüpfende Regelungen wie die elektronische Überwachung von Gewalttätern fallen deshalb selbstverständlich ebenfalls in die Bundeskompetenz.“ Spanien mache vor, wie ein solches Modell aussehen könne. Dort seien mit Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern deutlich weniger Frauen tödlich verletzt worden.
Dr. Liesching: Buschmann „kein Opferschutzminister“
Da der Bundesjustizminister offenbar „kein Opferschutzminister“ sei, hofft Liesching nun auf die Unionsparteien. Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU hat Anfang Juli einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes vorgelegt, mit dem das Gewaltschutzgesetz um die elektronische Aufenthaltsüberwachung als mögliche gerichtliche Maßnahme erweitert werden soll. „Ich wünsche mir, dass für die Abstimmung darüber der Fraktionszwang aufgehoben wird“, so Liesching.
2023 sind laut Polizeistatistik in Deutschland 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht worden – 22 mehr als im Vorjahr. Unter den Männern waren es 24.
Quellen:
Text: WEISSER RING und dpa
Foto: Julian Stratenschulte/dpa