Wegweisende Gerichtsentscheidung

Erzbistum Köln muss Missbrauchsopfer 300.000 Euro zahlen

Köln  – In einer wegweisenden Gerichtsentscheidung ist das katholische Erzbistum Köln zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach das Urteil am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung, bei der kein Vergleich zwischen den beiden Parteien zustande gekommen war. Der Kläger Georg Menne (Foto) war in den 70er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden.

Das Urteil dürfte eine wichtige Signalfunktion haben. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sprach von einer „Zäsur in der deutschen Justizgeschichte“. Erstmals werde die katholische Kirche durch ein staatliches Gericht zu einer auch in der Höhe außergewöhnlichen Summe verurteilt, sagte der Experte. „Daran werden sich zukünftig auch andere Gerichte zumindest orientieren.“

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Menne, der mehr als 300 Mal von dem inzwischen verstorbenen Priester vergewaltigt und auf andere Weise sexuell missbraucht worden war, hatte 750.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Nach der Urteilsverkündung lobte er die Gerichtsentscheidung jedoch als „Meilenstein für die Betroffenen“. Ihr Leid werde damit anerkannt. Seine Anwälte sagten, sie müssten noch prüfen, ob sie in Berufung gehen würden. In jedem Fall werde mit dem Urteil Rechtsgeschichte geschrieben, die bisherige Rechtsprechung werde „pulverisiert“.

„Die Flashbacks kommen immer wieder.“

Das Erzbistum Köln teilte mit, es übernehme für das erlittene Unrecht und Leid institutionelle Mitverantwortung. Deshalb habe Erzbischof Rainer Maria Woelki in dem konkreten Fall auch entschieden, keine Verjährung der in den 70er Jahren begangenen Taten geltend zu machen. Auch wurde die Darstellung Georg Mennes nicht bestritten.

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Der Vorsitzende Richter Stephan Singbartl sagte in seiner Urteilsbegründung, dem Kläger sei furchtbares Unrecht widerfahren. Das Gericht sei jedoch nicht in den höchsten Schmerzensgeld-Bereich vorgestoßen, weil sein Leben glücklicherweise trotz der Verbrechen nicht zerstört worden sei. Er habe geheiratet, Kinder bekommen und einem Beruf nachgehen können. Damit solle sein Leid in keiner Weise kleingeredet werden, doch sei es Aufgabe des Gerichts, dies auch ins Verhältnis zu anderen Geschädigten zu setzen.

Dazu sagte Menne nach der Verhandlung, er habe viele Jahre intensiver Therapie hinter sich. Fertig sei man mit den furchtbaren Kindheitserlebnissen nie: „Die Flashbacks kommen immer wieder.“

Bisher leistet die katholische Kirche freiwillige Zahlungen für Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dafür zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn hat bisher in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Die Deutschen Bischofskonferenz kündigte am Dienstagabend an, an diesem System festhalten zu wollen. Es handele sich dabei um freiwillige Leistungen der kirchlichen Institutionen, betonte die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles.

Quelle:
Text: dpa
Foto: Federico Gambarini/dpa