Berlin – Stalking, Feindeslisten und Social Media: Im Oktober 2021 sind Gesetzesverschärfungen in Kraft getreten. Ein Überblick.
Stalking
Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Zuletzt musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt. Seit Oktober reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen.
Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht nun auch das digitale „Cyberstalking“ ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.
Soziale Netzwerke
Beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein „Gegenvorstellungsverfahren“ eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.
Feindeslisten
Mit bis zu drei Jahren Haft wird nun das Verbreiten von „Feindeslisten“ geahndet. Dabei handelt es sich um Listen mit Namen und Adressen von Politikern oder engagierten Bürgern. Sie werden vor allem von Rechtsextremen im Internet veröffentlicht, um Andersdenkende einzuschüchtern und mundtot zu machen. Auch der Name von Walter Lübcke stand auf einer solchen Feindesliste. Nach jahrelangen Anfeindungen wurde der CDU-Politiker 2019 von einem Rechtsextremen ermordet.
Verhetzende Beleidigung
Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Behinderte. Herabwürdigende Briefe oder Mails galten bisher nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet wurden – diese Lücke im Strafrecht ist nun geschlossen.
Quellen:
Text: dpa & Ahlers/ WEISSER RING
Foto: H.-C. Dittrich/WEISSER RING