Justiz und Medien

„Die Opfer sind so viel interessanter als die Täter!“

Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger von der „Süddeutschen Zeitung“ war bei den größten Gerichtsprozessen der vergangenen Jahre dabei. Im Interview sagt sie, warum in deutschen Gerichten viel mehr über die Opfer gesprochen werden sollte, weshalb Medien oft genug ihren
Job nicht gut genug machen und wie eine „serviceorientierte“ Justiz aussehen könnte.

Foto: Florian Peljak/ SZ Photo

Frau Ramelsberger, wie gut ist die deutsche Justiz?

Nicht so gut wie sie denkt. Deutsche Juristen haben ein unerschütterliches Selbstbewusstsein und treten gern mit dieser Attitüde auf: „Haben Sie überhaupt das zweite Staatsexamen? Sind Sie überhaupt der richtige Gesprächspartner, dem wir unsere klugen Gedanken mitteilen können?“ Dieses Von-oben-herab, das erlebe ich in anderen Ländern nicht. Ich war in Oslo beim Prozess gegen den rechtsradikalen Massenmörder Breivik, da war die Atmosphäre vollkommen anders: offen, zugewandt, serviceorientiert. In der deutschen Justiz ist das Wort „serviceorientiert“ ein Tabu. Das müsste nicht so sein. Die Strafjustiz könnte den Gedanken zulassen, dass sie in der Gesellschaft eine Aufgabe hat: nicht nur Urteile auszuwerfen, sondern Leitplanken zu setzen, die einen gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglichen.

Was müsste die Justiz leisten, um besser zu sein?

Es wird ja immer gefordert, dass sie verständlicher sein muss. Dass sie so spricht, damit jeder sie verstehen kann. Das setzt aber voraus, dass man überhaupt erstmal in Gerichtssäle gelangt. Mein Eindruck ist: Die Justiz schottet sich ab. Durch immer mehr Verfahren, in denen der Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt wird. Durch zu kleine Säle, in die kaum Besucher passen. Und durch ihre Neubauten, die nur auf Sicherheit setzen und nicht auf Zugänglichkeit. Besucher fühlen sich dort nicht willkommen. Das neue Oberlandes-gerichtsgebäude in Düsseldorf liegt in einer Brache am Rande der Stadt, so dass noch nicht mal Taxifahrer hinfinden. Und es ist so unwirtlich und abweisend, dass da auch niemand reingehen will. Genauso ist es in München bei einem Neubau für Hochsicherheits-prozesse. Keine U-Bahn fährt dorthin, kein Bus. Und in weitem Umkreis gibt es keinen Bäcker. Man muss schon sehr leidensfähig sein, wenn man hier ein Verfahren besuchen will.

Aber als Journalistin haben Sie doch ständig Zugang, oder?

Das wäre schön. Aber in Corona-Zeiten sind die Plätze im Gerichtssaal stark beschränkt, oft campieren wir vor wichtigen Prozessen vor den Gerichtssälen, um überhaupt reinzukommen. Beim Prozess gegen den Fußballer Jérôme Boateng, der seine frühere Freundin geschlagen hatte, standen Journalisten die ganze Nacht hindurch vor dem Münchner Gericht an. Und durften sich dann vom zuständigen Richter anhören, er verstehe gar nicht, warum so viele Journalisten zu einem Prozess kommen, wenn jemand seine Frau schlägt, das sei doch häufig der Fall. So etwas hört sich überheblich an. Und es ist übergriffig. Denn das Grundgesetz garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Dazu gehört, dass die Presse auswählt, was sie für wichtig hält, nicht ein Richter.

Wie gut sind die Medien, die über Justiz berichten?

Auch nicht so gut, wie sie sein könnten. Und das liegt in erster Linie an den Ressourcen. Es gibt nur noch sehr wenige Printmedien im Land, die sich ausgewiesene Gerichtsreporterinnen oder -reporter leisten. Natürlich gibt es Gerichtsreporter im lokalen Rahmen, vor Ort. Aber es gibt eben nur wenige, die ständig in die großen Prozesse gehen und auch mal Vergleiche anstellen können. Die sehen, dass es im Bundesland Niedersachsen anders sein kann als in Bayern oder in Nordrhein-Westfalen. Dass nicht immer das, was einem als unumstößliche Wahrheit vorgesetzt wird, das Maß der Dinge sein muss. Dass es andere Lösungen gibt, vielleicht klügere.

Wenn aber Gerichtsberichterstattung provinziell wird, dann werden Fälle auch nur als Einzelfall betrachtet. Und man merkt nicht, dass es in Wirklichkeit um mehr geht, nämlich um gesellschaftliche Veränderungen. Es fehlt oft an der Ausbildung der Journalisten. Wer alles glaubt, was einem Anwälte oder Staatsanwältinnen sagen, lässt sich leicht benutzen, ohne es zu merken. Wichtig ist für mich immer die Frage: cui bono? Wem nützt es? Diese Frage hilft, Informationen besser einzuordnen, die einem zugesteckt werden.

Ist es Aufgabe der Justiz, gesellschaftliche Fragen zu beantworten, die über das Strafrecht hinausreichen? Ein Beispiel: Sie waren 2018/19 beim Prozess gegen den Patientenmörder Högel in Oldenburg, in dem es um 100 Mordvorwürfe ging. Ab Anfang 2022 sollen sich jetzt in einem weiteren Prozess ehemalige Kollegen und Vorgesetzte des Mörders verantworten, weil sie ihn nicht gestoppt haben. 40 Sitzungstage sind zunächst geplant, um darüber zu verhandeln, wie weit die Verantwortung für die Taten eines anderen reicht …

Dieser Ärzte-Prozess in Oldenburg ist sehr wichtig, weil er weit hinausgeht über die Tatsache, dass es da einen Mann gab, der Lust am Morden hatte. Es geht darum, wer etwas hätte sehen können, wer etwas hätte ahnen können, wer hätte eingreifen können. Eingreifen müssen! Es geht um Verantwortung. Aber ich wage zu prophezeien, dass am ersten Prozesstag der Saal voll sein wird, am zweiten auch noch, und dann wird es bröckeln, bis vielleicht noch die örtliche „Nordwest-Zeitung“ drinsitzt und der Norddeutsche Rundfunk. Das Gericht will ja wie beim Mordprozess gegen Högel nur alle zwei, drei Wochen für zwei Tage verhandeln. Dieser Prozess wird sich wieder über mindestens ein Jahr ziehen. Beim Breivik-Prozess in Oslo wurde einfach mehrere Monate durchverhandelt. Jeden Tag. Dann können natürlich auch Medien intensiver und am Stück berichten. Die Berichterstattung wird so kein zäher Brei, der alle paar Wochen mal zusammenhanglos in die Medien tropft.

Wie wichtig sind die Medien für die Justiz?

Wenn Gerichtsberichterstatterinnen im Saal sitzen, ist die Qualität des Prozesses höher. Das ist nicht nur meine persönliche Erfahrung, das ist empirisch erwiesen. Nicht umsonst ist die Öffentlichkeit des Prozesses vorgeschrieben. Eben weil sich dann viel schwerer
Gemauschel und Nachlässigkeiten einschleichen können. Je mehr Aufmerksamkeit ein Prozess bekommt, desto akribischer wird er geführt und desto weniger kann das Gericht über Widersprüche hinweggehen. Die Wahrheitsfindung wird dadurch besser.

Trotzdem habe ich den Eindruck, dass es vielen Prozessbeteiligten, gerade auch den Opfern, lieber wäre, es gäbe keine Öffentlichkeit. Woher kommt der Wunsch, den Strafprozess als Privatangelegenheit zu schützen? Werden Gerichtsberichterstattung und Opferschutz als Gegensatz wahrgenommen?

Das wird häufig so gesehen. Und deswegen fordern zum Beispiel viele Anwältinnen von Opfern in Missbrauchs- oder Vergewaltigungsverfahren den Ausschluss der Presse. Weil sie Angst davor haben, dass man über die Tränen der Opfer berichtet oder intime Details in die Öffentlichkeit zerrt. Die Presse als zweite Traumatisierung. Es gibt aber auch eine andere Sichtweise. Wenn nichts über die Opfer bekannt wird, konzentriert sich alles auf die Täter. Die entwickeln eine seltsame Faszination auf Journalisten. Ich habe das bei Beate Zschäpe im NSU-Prozess erlebt, wo oft von der „geheimnisvollen Sphinx“ geschrieben worden ist. Wo gesagt wurde, die Frau hüte ein Geheimnis. Man konnte in die Falle tappen, in dieser Frau mehr zu sehen, als da war. Ich fand das irritierend und habe mir vorgenommen, mich auf die Opfer zu konzentrieren. Denn in diesem Saal waren ausgeprägte Persönlichkeiten, die viel spannender waren als Beate Zschäpe.

An wen denken Sie?

Ich erinnere mich an die Mutter eines ermordeten jungen Manns aus Kassel, Halit Yozgat, die sich da hingestellt hat in einem feinen, hellblauen Kopftuch, das sie sich umgeschlungen hat. Eine ganz zarte Dame. Und die dann zu Beate Zschäpe sagte: „Sie sind doch auch eine Dame. Denken Sie daran, dass ich seitdem nicht mehr schlafen kann. Denken Sie daran und nehmen Sie keine Schuld auf sich, die Sie vielleicht nicht haben. Reden Sie, und sagen Sie die Wahrheit.“ Das war eine extrem starke Persönlichkeit. Oder aber auch die Zeugin, die mir vielleicht am stärksten in Erinnerung geblieben ist. Das ist eine junge Frau, bei der der NSU im Lebensmittelladen ihrer Eltern eine Bombe gelegt hat.

In Köln …

… im Lebensmittelladen in Köln, in der Probsteigasse. Sie war damals 19 und stand ganz kurz vor dem Abitur. Ein junges, hübsches Mädchen. Und dann wurde sie durch diese Bombe im Gesicht lebensgefährlich verletzt. Die Haare waren verbrannt. Sie hatte überall große Wunden. Ihre Augen waren zusammengeklebt. Diese junge Frau ist nach sechs Wochen aus dem Koma erwacht. Sie wurde dutzende Male operiert. Sie hat noch im gleichen Jahr ihr Abitur nachgemacht. Sie hat Medizin studiert. Sie ist jetzt Oberärztin, Chirurgin. Und die stellte sich hin im NSU-Prozess und sagte: „Sie wollten, dass ich mich so fürchte, dass ich dieses Land verlasse. Aber so einfach mache ich es Ihnen nicht. Ich bleibe.“ Solche Leute werden viel zu wenig beachtet. Aber es ist auch schwer, an diese Menschen heranzukommen. Ich habe mich zwei Jahre lang bemüht, bis die junge Frau bereit war, mit mir zu sprechen. Ohne Namensnennung, ohne Foto. Es war ein eindrucksvolles Gespräch.

Warum werden solche Leute zu wenig beachtet?

Natürlich steht in einem Strafprozess immer der Täter im Mittelpunkt. Es geht um seine Schuld. Seine Unschuld. Die Strafe, die er kriegt. Aber es kann nicht sein, dass Zeugen, die selber Opfer geworden sind, nur mitteilen sollen, wie sich die Verletzungen ausgewirkt
haben, ob sie psychisch leiden und ob sie noch in Behandlung sind, oder ob sie jetzt wieder gut zurechtkommen.

Haben wir es nicht mit einem Systemproblem zu tun? Die Justiz hat einen Täterblick – und damit zwangsläufig auch die Öffentlichkeit, der Journalismus. Müssen wir im Prozess mehr über Opfer sprechen, um die Perspektive zu ändern?

Ja, wir müssen – und es gibt gute Anwälte und Anwältinnen, die machen das. Wenn ich mich an den Prozess erinnere nach dem antisemitischen Anschlag auf die Synagoge von Halle, da war das ein ganz wichtiger Teil. Da sind die Überlebenden aus dieser Synagoge reihenweise im Gerichtssaal aufgestanden und haben berichtet. Sie haben erzählt von ihrer Herkunft, von ihrer Verbindung zu Deutschland. Davon, dass sie sich nie hätten vorstellen können, dass sie ausgerechnet in diesem Land, das sie für die Aufarbeitung seiner historischen Schuld respektierten, angegriffen werden.

Es war wahnsinnig wichtig, diese Menschen zu hören und nicht nur die antisemitischen, rassistischen Äußerungen des Angeklagten. Die Richterin hat das zugelassen und so einen beispielhaften Prozess geführt. Sie hat den Angeklagten nicht aus den Augen verloren, sie hat ihn sogar zum Reden gebracht. Sie hat gleichzeitig eine Balance hergestellt mit den Opfern und ihren Erlebnissen. Das ist eine große Kunst, nicht jeder kann das. Ich erlebe auch immer wieder Richter und Richterinnen, die nicht empathisch sind, die sich an ihren Paragraphen entlanghangeln. Bei denen jede menschliche Regung als Schwäche gilt.

War nicht auch der Patientenmord-Prozess in Oldenburg ein Vorbild für eine opferzentrierte Strafjustiz? Da wurden monatelang Opfer-Fälle verhandelt, obwohl der Täter bereits in einem früheren Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war und im Gefängnis saß. Das Gericht hatte sogar Opferhilfeeinrichtungen zur Betreuung der Opfer-Angehörigen eingeladen.

Ich fand es gut, dass genügend Platz da war. Dass man in eine Halle geht, wenn man weiß, dass es Hunderte von Nebenklägern gibt und Angehörige, die dabei sein wollen. Es gibt leider immer noch Richter, die sagen: „Nein, ich bleibe in meinem angestammten Gerichtssaal, da fühle ich mich wohl, hier war ich schon immer. Und wenn die Leute keinen Platz haben, dann ist das ihr Problem.“ Das finde ich überheblich und ausgrenzend.

Ich finde auch, dass Richter Bührmann etwas gemacht hat, was selten ist: Er hat juristische Begriffe erklärt. Er hat zum Beispiel das Wort „Vorhalt“ erklärt. „Ich halte Ihnen jetzt etwas vor“ – wenn der Richter so etwas zu einem Zeugen sagt, dann zuckt jeder Zeuge zusammen, weil er denkt: Was hält er mir denn vor, was habe ich falsch gemacht? Es geht aber nur um einen juristischen Begriff, der heißt: „Ich lese Ihnen jetzt aus Ihrer Vernehmung bei der Polizei vor und bitte verhalten Sie sich jetzt dazu. Erinnern Sie sich noch daran?“ Aber dass Herr Bührmann eine Schweigeminute für die Opfer eines noch nicht verurteilten Täters abgehalten hat, das ging mir zu weit. Das hat in einem Gerichtssaal nichts zu suchen. Da wurden Wahrheitsfindung und Gedenken miteinander vermischt. Die Morde mussten ja erst im Prozess nachgewiesen werden.

Wie kann Strafjustiz gesellschaftliche Leitplanken setzen?

Wenn wir nicht ergründen, was falsch gelaufen ist, dann können wir die nächsten Taten nicht verhindern. Deshalb müssen wir bei Gericht und auch bei der Polizei so genau hinschauen. Deshalb darf auch die Öffentlichkeit nicht ständig ausgeschlossen werden. Wir müssen doch mitkriegen, wo die ersten Anzeichen waren. Zum Beispiel beim Missbrauch: Warum haben die Nachbarn nichts gemerkt? Warum haben Behörden Kinder immer wieder zurückgegeben in Familien, wo sie missbraucht wurden? Wenn man das nicht genau durchleuchtet, dann sind doch die nächsten Kinder in Gefahr. Dann kann man nichts lernen. Man muss sich schon trauen, den Blick auf Verfehlungen zu richten, selbst wenn sie von sehr ordentlichen Menschen begangen wurden, die sich sonst nichts zuschulden kommen lassen.

Ist ein Strafprozess sehr viel mehr als Urteil oder Freispruch? Nehmen wir zum Beispiel den Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff. Viele Beobachter fanden den Prozess unangemessen, der Prozess endete mit einem Freispruch. Aber wurde nicht erst durch die Ermittlungen, den Prozess und die Berichterstattung deutschlandweit diskutiert, was so ein Amtsträger darf und was nicht?

Beim Wandern sagt man, der Weg ist das Ziel. Ich habe manchmal das Gefühl, auch bei juristischen Verfahren ist der Weg das Ziel. Man kann während des Prozesses lernen. Man kann Erkenntnisse gewinnen. Selbst wenn jemand dann im strafrechtlichen Sinne freigesprochen wird, weiß man trotzdem, ob da etwas mit rechten oder mit unrechten Dingen abgelaufen ist. Man kann sich ein Bild davon machen, weil man alles vor Augen hat, weil alles ausgebreitet wird. Das ist ja der große Vorteil des deutschen Strafprozesses, dass er mündlich und unmittelbar geführt wird. Dass alle Zeugen geladen werden. Dass sie in öffentlicher Hauptverhandlung aussagen. Dass sie alles gefragt werden können. Dass sie nicht lügen dürfen. Und wenn sie lügen, dann hat das empfindliche Strafen zur Folge. Das ist ein hohes Gut, so ein öffentlicher Prozess. Und was dann dabei strafrechtlich herauskommt, ist manchmal nur zweitrangig.

Sie sagten, wir sollten mehr über die Opfer sprechen. Mussten Sie das lernen: opfersensible Berichterstattung?

Ich glaube, man muss das lernen. Einer meiner ersten Prozesse war der Breivik-Prozess in Oslo. Alle haben sich fokussiert auf diesen Breivik, der stand da ja auch mit seinem Hitler-Gruß mitten im Gerichtssaal, und alle berichteten von diesem Hitlergruß. Das bestimmte erst mal die Schlagzeilen. Und dann kamen die Überlebenden von Utøya. Ich war von diesen jungen Menschen, das waren teilweise noch Kinder, beeindruckt.

Ich erinnere mich an eine ganz junge Frau, sie war achtzehn, als das passiert ist. Sie war hübsch, sie hatte so ein Grübchen in der Wange. Und sie erzählte, wie Breivik auf sie schoss. Sie sagte: Als er mich zum ersten Mal traf, in den Arm, da dachte ich mir, ich habe noch eine Chance. Als er mich zum zweiten Mal traf, ins Gesicht, da dachte ich mir, jetzt wird es eng. Und als er mich zum dritten Mal traf, in die Brust, da dachte ich, ich überlebe es nicht. Sie ist mit ihren Freunden in den Wald gerannt, und ihre Freunde haben ihr einen Druckverband mit Steinen auf ihre Wunden gelegt. Breivik ist zwei Meter an ihnen vorbeigelaufen und hat in die falsche Richtung geguckt … nein, in die richtige Richtung!

Die junge Frau sagte: Ich habe überlebt, und Sie sehen ja, wie ich aussehe. Dann hat sie ihre Ärmel hochgeschoben, und man sah den vernarbten Arm. Und dann hat sie ihren Ausschnitt ein bisschen runtergezogen, und man sah die Narbe an der Brust. Dann sagte sie: Und das im Gesicht sehen Sie ja. Das Grübchen war ein Einschussloch. Die Frau hat sich nicht unterkriegen lassen. Sie sagte: Ich studiere jetzt. Ich engagiere mich politisch. Ich will Politikerin werden. Ich will dieses Land in eine tolle Zukunft führen. Ich … also mir wird jetzt noch ganz anders, wenn ich mich an sie erinnere. Sie war so viel stärker als dieser in Hass erstarrte Rechtsradikale, der sich da als Held von Europa aufspielte. Und der in Wirklichkeit nur ein Mann war, der im Kinderzimmer seiner Mutter gelebt hat.

Schreiben Sie seither anders?

In Oslo dachte ich, dass wir Medien ganz falsch auf diesen Prozess blicken. Wir wollten alle Breivik sehen. In Wirklichkeit sind die Opfer so viel interessanter. Die Richterin musste sich die Tränen abwischen, als sie diese jungen Frauen und Männer hörte. Und hat dann wieder ganz sachlich weitergemacht. Das war für mich so ein Augenöffner, dass man so einen Prozess auch anders führen kann als in Formalien erstarrt. Von dem, was da in Norwegen vorgemacht worden ist, können wir uns was abschneiden.

Sind die NSU-Protokolle mit den Aussagen der Opfer und ihrer Angehörigen, die Sie auf 2.000 Seiten veröffentlicht haben, eine Folge dieser Erfahrung in Oslo?

Mein Interesse an den Menschen, die so etwas erleiden, hat damals den Anfang genommen. Aber der NSU-Prozess bedeutete noch etwas anderes für mich. Da sind 13 Jahre lang rechte Mörder durch Deutschland gezogen, und niemand hat gemerkt, was da eigentlich
passiert ist. Auch bei uns in der „Süddeutschen Zeitung“ stand das unsägliche Wort „Dönermorde“. Wir haben uns auf eine vollkommen falsche Fährte locken lassen. Die Medien haben es nicht verstanden, dass da eine rechtsradikale Blutspur gelegt wurde. Für diese Blindheit wollten wir einstehen.

Wir haben gesagt: Jetzt werden wir unserer Verantwortung gerecht, wir werden diesen Prozess vom ersten bis zum letzten Tag begleiten. Wir hatten uns nicht vorgenommen, dass wir diesen Prozess auch protokollieren. Aber dann hat der Richter die Protokollierung durch Stenografen oder einen Mitschnitt abgelehnt. Es lief kein Tonband mit, es lief kein Video mit, es hat auch niemand den Inhalt mitgeschrieben. Da haben wir uns verpflichtet und gesagt: Das machen wir jetzt. Wort für Wort. Wir hatten am Schluss 25.000 Seiten und haben daraus 2.000 Seiten gemacht für unser Protokollbuch über den NSU.

Selbst die größten und wichtigsten Strafverfahren in Deutschland werden nicht mitprotokolliert. Hinterher kann man nirgendwo nachlesen, was im Prozess gesagt wurde. Wie kann das sein? Darf das sein?

Es ist so. Und ich empfinde es als großen Makel. In Frankreich wird der Prozess zum islamistischen Terror-Anschlag auf den Musikclub Bataclan von vier verschiedenen TV-Teams gefilmt und natürlich auch mit Audio aufgenommen. Fürs Nationalarchiv. Damit man
auch in Zukunft weiß, was da passiert ist. Es gibt in Deutschland einige Protokolle zum Auschwitz-Prozess. Aber nur deswegen, weil das Gericht gesagt hat, angesichts der Fülle des Stoffes könne es sich das nicht alles merken. Und deswegen ließ es ein Band mitlaufen.
Die Mitschnitte hätten eigentlich wieder gelöscht werden müssen. Nur weil sich die Opfer, die jüdischen Überlebenden, dagegen gewehrt haben, dass ihre Aussage wieder gelöscht werden, gibt es heute die Ausschwitz-Protokolle. Mittlerweile sind sie UN-Kulturerbe.

Von den RAF-Prozessen wurde vor ein paar Jahren ein Mitschnitt entdeckt, der eigentlich hätte vernichtet werden müssen. Das war eine Sensation, das ist jetzt ein Dokument der Zeitgeschichte. Er umfasst aber nur einen Tag und ein paar Bruchstücke von anderen Tagen. Was hätte das für ein Dokument sein können, wenn dieser historische Prozess ganz aufgenommen worden wäre?

Wer sollte sich – außer Ihnen – für die Protokollierung solcher Prozesse einsetzen?

Strafverteidiger aller Bundesländer fordern das seit Jahren, weil sie sagen, dass so auch Fehler verhindert werden können. Es gibt Missverständnisse vor Gericht, auch ein Richter hört mal etwas falsch. Diese Missverständnisse finden sich manchmal sogar im Urteil wieder. Ich kann mich erinnern, dass die Bundesanwaltschaft argumentiert hat, sie wolle ihr Plädoyer im NSU-Prozess nicht aufgenommen haben, denn man könnte sich ja versprechen und dann vielleicht in einer Satire-Sendung wie der „Heute Show“ landen. Wenn das ein Argument ist gegen mehr Transparenz in Gerichtsverfahren, dann wundere ich mich schon.

Werden Opfer in deutschen Gerichtssälen zu sehr alleingelassen?

Ich glaube, da verlässt man sich zu sehr auf die Anwälte und Beistände der Zeugen und Opfer, und die sind mal gut und mal schlecht. Ich habe hervorragende Nebenklage-Vertreter erlebt, die ihre Mandanten wirklich vorbereiten, die sie mit einbeziehen, die ihnen erklären und mit ihnen Erklärungen erarbeiten, so dass die Opfer aktiv an diesem Prozess mitwirken können. Es gibt aber auch andere, die ihre Mandanten völlig unvorbereitet und verstört vor den Richter treten lassen. Das ist unwürdig.

Sind die Journalisten gut genug vorbereitet auf das, was sie in den Gerichtssälen erwartet?

Ich glaube, nicht nur die Opfer müssen vorbereitet werden. Auch die Journalisten sollten sich bewusst sein, dass sich das nicht so einfach abschütteln lässt, was man da erlebt. Meine fünf Jahre im NSU-Prozess haben mich verändert. Wenn man ständig das Leid der Hinterbliebenen mitkriegt, ständig diese Menschen erlebt, die sich Wahrheit erhoffen und merken, dass sie diese Wahrheit nicht bekommen, oder Täter und Zeugen, die den Opfern ins Gesicht lachen, dann tropft das wie Gift in die Seele. Man muss sich gegen diese Erlebnisse nicht mit Zynismus wappnen, man muss auch nicht kühl werden. Aber man sollte erkennen, wann man nur noch das Dunkle auf der Welt sieht. Dann sollte man sich psychologische Hilfe holen.

Annette Ramelsberger, Jahrgang 1960, besuchte die Deutsche Journalistenschule und studierte Jura, Politik und Journalistik. Sie arbeitete als politische Korrespondentin u. a. für den „Spiegel“, bevor sie 2012 Gerichtsreporterin der „Süddeutschen Zeitung“ in München wurde. Für ihre Arbeit wurde sie u. a. mit dem Theodor-Wolff-Preis und dem Nannen-Preis ausgezeichnet. Gemeinsam mit drei Kolleginnen und Kollegen veröffentlichte sie 2018 das 2.000-Seiten-Werk „Der NSU-Prozess. Das Protokoll“.

Interview: Karsten Krogmann