Dünne Datenlage und fehlende Forschung
Seit fast vier Jahren ist die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen geltendes Recht. Aber noch ist längst nicht alles umgesetzt, was vertraglich gefordert wird. Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein, aber auch eine Mammutaufgabe. Drei konkrete Beispiele, die mit der Prävention von tödlicher Gewalt gegen Frauen zu tun haben.
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