Dünne Datenlage und fehlende Forschung

Seit fast vier Jahren ist die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen geltendes Recht. Aber noch ist längst nicht alles umgesetzt, was vertraglich gefordert wird. Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein, aber auch eine Mammutaufgabe. Drei konkrete Beispiele, die mit der Prävention von tödlicher Gewalt gegen Frauen zu tun haben.